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Programmname KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 19.07.2018
Fristen
15.10.2025 (jährlich)
15.04.2026 (jährlich)
Bemerkung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15. Oktober 2023.
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung

Förderarten
  • Verbundprojekte
Förderdauer max. 24 Monate
Fachbereiche
  • Informatik
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Julia Fischer, julia.fischer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4857
Geistes- und Sozialwissenschaften, Theologie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung

Mit der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ will das BMBF das Innovationspotenzial von KMU und den Praxistransfer in der Sicherheitsforschung stärken. Ziel ist es, KMU dabei zu unterstützen, sich deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln, an den Bedarfen der Anwender auszurichten und Marktchancen im Bereich der zivilen Sicherheit zu nutzen.
Es werden Verbundprojekte mit mindestens zwei Projektpartnern gefördert,

  • denen ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegt und die durch innovative Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen,
  • die am tatsächlichen Bedarf anwendungsorientiert ausgerichtet sind und die jeweiligen Anwender (zum Beispiel Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft) einbinden,
  • die Grundlagen für weiterführende Innovationsprozesse bei den beteiligten KMU schaffen und zu einer Stärkung der Marktposition führen.

Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Damit soll die Innovationsfähigkeit der KMU in Deutschland gestärkt werden. KMU sollen zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung sowie zur Kooperation mit anderen Unternehmen, Anwendern und wissenschaftlichen Partnern angeregt werden.

Bedingungen
Antragsberechtigt sind KMU, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung  eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Im Rahmen von Verbundprojekten mit einem oder mehreren KMU sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen und die jeweiligen Anwender (zum Beispiel Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft) antragsberechtigt.
Gefördert werden können Verbundprojekte von KMU gemeinsam mit relevanten Anwendern. Auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, ist möglich. Der Nutzen des Vorhabens muss jedoch in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Die für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel müssen überwiegend den beteiligten Unternehmen gewährt werden. Um eine Fokussierung zu erreichen, werden kleine Verbundprojekte bevorzugt, die sich auf wichtige Elemente der Wertschöpfungskette konzentrieren

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem oben genannten Ansprechpartner beim Projektträger aufzunehmen.  In der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.

Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15. Oktober 2023.

Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1848.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/2636
Frist: 15.10.2025 (jährlich)
Frist: 15.04.2026 (jährlich)