Bei den Projejkanträgen soll besonders gefördert und gestärkt werden:
- das Bewusstsein für die Bedeutung der Provenienzforschung zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, gerade auch in Einrichtungen, die mit diesem Thema noch keine oder wenig Erfahrung gesammelt haben;
- die Entwicklung spezifischer Standards der Dokumentation und Publikation für Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten;
- der Wissenstransfer zwischen den sammlungsbewahrenden Einrichtungen und die Entwicklung nationaler Forschungsnetzwerke;
- die Entwicklung und Stärkung von internationalen Forschungskooperationen, insbesondere die Zusammenarbeit mit Experten, Interessensgruppen und Institutionen sowie potentiellen Anspruchstellern und Nachkommen in bzw. aus den Herkunftsländern und -gesellschaften der Sammlungen;
- die Weitergabe der Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Projekten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung.
Formen der Projektförderung
Langfristiger Forschungsbedarf
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung. Beantragt werden kann daher nur ein Zuschuss zu den Projektkosten, d.h. der Antragsteller muss einen Eigenanteil an den Projektkosten tragen. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen. Ein Antrag kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten gestellt werden, mit der Option auf Verlängerung auf insgesamt maximal 36 Monate. Es kann aber auch sinnvoll sein, zunächst ein Projekt mit einer geringeren Laufzeit (z.B. 12 Monate) zu beantragen, um später einen Verlängerungsantrag von bis zu 24 Monaten zu stellen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie im Rahmen des Projekts zunächst grundlegende Vorarbeiten leisten wollen, wie etwa die regionale Herkunft von Objekten zu bestimmen, um in einem zweiten Schritt die entsprechenden internationalen Kooperationen aufzubauen. Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.
Kurzfristiger Forschungsbedarf
Die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Förderrichtlinie des Zentrums verweist bei der Förderung kurzfristiger Projekte ausdrücklich auf die besondere Dringlichkeit sowie die einzelfallbezogene Recherche. Besondere Dringlichkeit ist etwa bei einem konkreten Auskunfts- oder Rückgabeersuchen von dritter Seite gegeben. In diesen Fällen kann eine Vollfinanzierung des Projekts beantragt werden, d.h. der Antragsteller muss in der Regel keinen Eigenanteil leisten. Es kann eine Zuwendung bis maximal 15.000 € beantragt werden. Der Antrag kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gestellt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Ein Antrag für kurzfristigen Forschungsbedarf kann jederzeit eingereicht werden, er ist nicht an die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf gebunden.