Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit („Proof-of-Principle“, abgekürzt „PoP“) und möglicher Verwertungsoptionen.
Im Kernmodul der Fördermaßnahme werden dazu Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert, während in einem Zusatzmodul transferorientierte Strukturvorhaben unterstützt werden können, die neuartige experimentelle Konzepte zur Gestaltung des FFE verfolgen. Vorhaben, die thematisch in den Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ passen, sind von der Förderung bei GO-Bio initial ausgeschlossen. Interessenten mit bioökonomischen Projektideen sollten die Fördermöglichkeiten im Ideenwettbewerb prüfen und gegebenenfalls dort eine Förderung beantragen. Ausgangspunkt der Förderung sollen noch sehr rohe, skizzenhafte Verwertungsideen sein. Während einer Sondierungsphase werden Einzelpersonen oder kleine Teams gefördert, die eine Verwertungsidee aus den Lebenswissenschaften weiter ausgestalten möchten. Am Ende des Sondierungsprojekts sollte die Idee deutlich schärfere Konturen gewonnen haben, der Realisierungsweg einschließlich möglicher Fallstricke und deren Umgehungsmöglichkeiten durchdacht sein sowie ein Entwicklungsplan für die technische Umsetzung vorliegen.
Die Förderung ist zweiphasig angelegt:
1) Sondierungsphase
Im Rahmen der Sondierungsphase soll aufbauend auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine potenzielle Verwertungsidee ausgearbeitet werden. Hauptelemente sollen dabei die Konzipierung, Prüfung und Abwägung verschiedener Verwertungsoptionen (z. B. Firmengründung, Lizenzierung, „Transfer über Köpfe“) sein. Dafür sind mögliche Produkte, Dienstleistungen oder andere Anwendungen (z. B. Prüfverfahren) aus einer Markt- und Bedarfsperspektive heraus zu definieren und iterativ zu schärfen.
2) Machbarkeitsphase
In der Machbarkeitsphase sollen nach abgeschlossener Sondierungsphase und initialer positiver FtO-Analyse die Entwicklungsarbeiten bis zum PoP durchgeführt werden. Es können sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte mit akademischen Partnern gefördert werden.
In der Sondierungsphase werden ausschließlich Einzelprojekte mit einer Regellaufzeit von 12 Monaten gefördert. In der Machbarkeitsphase werden Einzel- und Verbundprojekte mit einer Regellaufzeit von bis zu 24 Monaten gefördert. Für die Sondierungsphase können im Regelfall bis zu 100 000 Euro gewährt werden (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale). Für die Machbarkeitsphase können in der Regel bei Einzelvorhaben bis zu 500 000 Euro (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale) bzw. bis zu 1000000 Euro (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale) bei Verbundvorhaben oder bei Einbeziehung von Forschungspartnern im Unterauftrag gewährt werden.
Bitte die Änderung der Bekanntmachung vom 02.04.2025 berücksichtigen:
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/04/2025-04-02-aenderungsbekanntmachung-go-bio-initial.html