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Programmname GO-Bio initial
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
  • Doktorand/in
Veröffentlichung 26.11.2019
Fristen
30.04.2027
Bemerkung Das Antragsverfahren für die Sondierungsphase ist zweistufig angelegt. Das Antragsverfahren für die Machbarkeitsphase ist einstufig angelegt.
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung

Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit („Proof-of-Principle“, abgekürzt „PoP“) und möglicher Verwertungsoptionen.


Im Kernmodul der Fördermaßnahme werden dazu Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert, während in einem Zusatzmodul transferorientierte Strukturvorhaben unterstützt werden können, die neuartige experimentelle Konzepte zur Gestaltung des FFE verfolgen. Vorhaben, die thematisch in den Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ passen, sind von der Förderung bei GO-Bio initial ausgeschlossen. Interessenten mit bioökonomischen Projektideen sollten die Fördermöglichkeiten im Ideenwettbewerb prüfen und gegebenenfalls dort eine Förderung beantragen. Ausgangspunkt der Förderung sollen noch sehr rohe, skizzenhafte Verwertungsideen sein. Während einer Sondierungsphase werden Einzelpersonen oder kleine Teams gefördert, die eine Verwertungsidee aus den Lebenswissenschaften weiter ausgestalten möchten. Am Ende des Sondierungsprojekts sollte die Idee deutlich schärfere Konturen gewonnen haben, der Realisierungsweg einschließlich möglicher Fallstricke und deren Umgehungsmöglichkeiten durchdacht sein sowie ein Entwicklungsplan für die technische Umsetzung vorliegen.


Die Förderung ist zweiphasig angelegt:


1) Sondierungsphase
Im Rahmen der Sondierungsphase soll aufbauend auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine potenzielle Verwertungsidee ausgearbeitet werden. Hauptelemente sollen dabei die Konzipierung, Prüfung und Abwägung verschiedener Verwertungsoptionen (z. B. Firmengründung, Lizenzierung, „Transfer über Köpfe“) sein. Dafür sind mögliche Produkte, Dienstleistungen oder andere Anwendungen (z. B. Prüfverfahren) aus einer Markt- und Bedarfsperspektive heraus zu definieren und iterativ zu schärfen.

 

2) Machbarkeitsphase
In der Machbarkeitsphase sollen nach abgeschlossener Sondierungsphase und initialer positiver FtO-Analyse die Entwicklungsarbeiten bis zum PoP durchgeführt werden. Es können sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte mit akademischen Partnern gefördert werden.

 

 

In der Sondierungsphase werden ausschließlich Einzelprojekte mit einer Regellaufzeit von 12 Monaten gefördert. In der Machbarkeitsphase werden Einzel- und Verbundprojekte mit einer Regellaufzeit von bis zu 24 Monaten gefördert. Für die Sondierungsphase können im Regelfall bis zu 100 000 Euro gewährt werden (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale). Für die Machbarkeitsphase können in der Regel bei Einzelvorhaben bis zu 500 000 Euro (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale) bzw. bis zu 1000000 Euro (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale) bei Verbundvorhaben oder bei Einbeziehung von Forschungspartnern im Unterauftrag gewährt werden.

 

Bitte die Änderung der Bekanntmachung vom 02.04.2025 berücksichtigen:
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/04/2025-04-02-aenderungsbekanntmachung-go-bio-initial.html

Förderarten
  • Einzelprojekte
  • Verbundprojekte
Förderdauer  
Fachbereiche
  • Lebenswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
Biologie, Chemie und Pharmazie
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung

Ziel von GO-Bio initial ist die Identifizierung und Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial. Dazu sollen die Arbeiten, die in der sehr frühen Phase des Innovationsgeschehens – dem sogenannten „Fuzzy Front End of Innovation“ (FFE) – stattfinden, mit einer Förderung unterstützt werden. Das FFE umfasst die Ideen- und Findungsphase, die mit der initialen Problemdefinition und der Entscheidung, ein Innovationsvorhaben anzustoßen, endet. Im Ergebnis der geförderten Projekte soll der weitere Verwertungsweg für eine gegebene Idee klar vorgezeichnet sein. Über den Abschluss der Ideen- und Findungsphase hinaus soll ein Reifegrad der Forschungsresultate erzielt werden, der eine Weiterführung der Projekte in anderen etablierten Förderprogrammen der Validierungs-, Gründungs- und Firmenkooperationsförderung, wie z. B. VIP+, EXIST-Forschungstransfer, KMU1-innovativ oder GO-Bio, ermöglicht. Als übergeordnetes Ziel wird somit der lückenlose Transfer vielversprechender früher Ideen in die Anwendung verfolgt.

Bedingungen

Antragsberechtigt sind rechtlich eigenständige Technologietransfer-Einrichtungen, die einen vertraglich geregelten Zugriff auf das Technologieportfolio mehrerer Hochschulen oder staatlich finanzierter außeruniversitärer Forschungsinstitute (derselben oder verschiedener Trägerorganisationen) haben. Im Kernmodul (Machbarkeitsphase) ist eine Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von KMU, entweder im Unterauftrag oder als assoziierte Partner ohne eigene Zuwendung möglich und erwünscht.

Nach Projektbeginn der Sondierungsphase, der jeweils zum 1. Oktober des Einreichungsjahres angestrebt wird, können förmliche Förderanträge für eine sich anschließende Machbarkeitsphase in deutscher Sprache jeweils bis zum 15. Mai des Folgejahres eingereicht werden.

 

Für Sondierungsprojekte, die ab dem Jahr 2025 für eine Förderung ausgewählt werden, können förmliche Förderanträge für eine sich anschließende Machbarkeitsphase in deutscher Sprache jeweils bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden. In den Anträgen sollen die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bis zum Proof of Principle dargelegt werden. Ein direkter Einstieg in die Machbarkeitsphase ist nicht möglich.

 

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Letztmalig können Anträge für Machbarkeitsprojekte zum 30. April 2027 eingereicht werden.

 

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2722.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/2546
Frist: 30.04.2027
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