Innovationsprojekte sind Verbundprojekte. Sie müssen mindestens drei Projektpartner umfassen, wobei mindestens ein Anwender der innovativen Forschungsergebnisse (zum Beispiel Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft), eine Forschungseinrichtung sowie ein geeigneter Systemanbieter oder vergleichbarer Leistungserbringer vertreten sein müssen.
In das Innovationsprojekt sind nur diejenigen Partner des ursprünglichen Forschungsprojekts aufzunehmen, die zur Schließung des neu erkannten Forschungsbedarfs und zur Erprobung und wissenschaftlichen Validierung notwendig sind. Es ist möglich, neue Partner in das Konsortium aufzunehmen, sofern diese für den erfolgreichen Praxistransfer erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Anwender oder Netzwerke von Anwendern sowie Systemanbieter oder vergleichbare Leistungserbringer.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
Die Projektskizze kann, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem Projektträger, jederzeit, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2023, eingereicht werden.