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Programmname Druckkostenzuschuss
Karrierestatus
  • Postdoktorand/in
  • Doktorand/in
Fristen
15.08.2025 (jährlich)
15.02.2026 (jährlich)
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften
Zusammenfassung

Pro Jahr gehen bei der Stiftung rund 250 Anträge ein, davon werden etwa 40-50 Prozent gefördert. Rund 25 Prozent der Anträge entfielen im Jahr 2021 je auf die Sprach- und Literateraturwissenschaften sowie die Kunstwissenschaften. Die Geschichtswissenschaften und die Philosophie folgten mit rund 20 bzw. 15 Prozent.

Der Bedarf an Zuschüssen und die Höhe der Bewilligungen ist in der Regel bei den Kunstwissenschaften und Alten und Orientalischen Kulturen am höchsten. Durch die große Zahl von Abbildungen liegt der Zuschussbedarf in diesen Fachgebieten oft deutlich über EUR 5.000, nicht selten über EUR 10.000. In den Fächern, die nur wenige oder gar keine Abbildungen benötigen, schwankt er meist zwischen EUR 1.000 und EUR 5.000. Die Zuwendungen der Stiftung liegen in der Regel zwischen EUR 1.000 und EUR 3.500.

Die Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften erwartet, dass sich Autoren oder Herausgeber in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen.

Förderarten
  • Druckkosten
Förderdauer  
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
Kontakt
Graduate Centre (GraCe) , für Promovierende
Minkus Teske, minkus.teske@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-6813
Graduate Centre (GraCe)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Julia Fischer, julia.fischer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4857
Geistes- und Sozialwissenschaften, Theologie
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Die Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften vergibt ausschließlich Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Werke. Sie fördert das Buch, das für die Geisteswissenschaften noch immer mit Abstand wichtigste Arbeitsinstrument. Besondere Aufmerksamkeit schenkt die Stiftung dem Druck von Dissertationen und Habilitationsschriften und damit dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Tagungs- und Sammelbände unterstützt sie weit seltener. Monographien und Editionen bilden die Ausnahme.
Bedingungen

Die Veröffentlichung von Dissertationen fördert die Stiftung nur, wenn alle Gutachter die Arbeit mit summa cum laude (opus eximium) oder mindestens magna cum laude (opus valde laudabile, 2,0) bewertet haben. Die Stiftung fördert generell nur die Geisteswissenschaften im engeren Sinne, sie fördert keine Werke die anderen Fachbereichen, wie zum Beispiel den Folgenden zuzurechnen sind:

  • Sozialwissenschaften (Soziologische Theorie, Empirische Sozialforschung, Publizistik und Kommunikationswissenschaften, Politikwissenschaften),
  • Psychologie,
  • Erziehungswissenschaft/Pädagogik/Didaktik,
  • Wirtschaftswissenschaften,
  • Rechtswissenschaften (sofern sie nicht aufgrund ihrer rechtsphilosophischen, rechtsgeschichtlichen oder rechtstheoretischen Ausrichtung zu den Geisteswissenschaften gezählt werden können).

Sie fördert darüber hinaus keine

  • Magister- und Diplomarbeiten,
  • Übersetzungen,
  • Handbücher,
  • Nachschlagewerke,
  • Sammlungen von bereits gedruckten Aufsätzen und Periodika,
  • im Druck befindlichen und bereits gedruckten Werke oder deren Überarbeitungen,
  • bereits anderweitig in Auszügen oder vollständig veröffentlichten Werke.
Förderprogramm URL http://www.boehringer-geisteswissenschaften.de/antrag.htm
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/251
Frist: 15.08.2025 (jährlich)
Frist: 15.02.2026 (jährlich)