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Programmname Förderung von Projekten zum Thema: Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 15.05.2024
Fristen
31.07.2024
30.06.2025
Bemerkung Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung

Gegenstand der vorliegenden Förderrichtlinie ist die Förderung von Verbundprojekten durch Zuwendung des BMBF zur Erforschung und Entwicklung von Technologien und Prozessen, die bevorzugt zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen. Forschungsprojekte, in denen Verfahren zu CCU und/oder CCS angewendet werden, können nur dann gefördert werden, wenn der überwiegende Teil der Treibhausgase durch CDA-Verfahren vermieden wird und die CCU- beziehungsweise CCS-Anteile lediglich eine untergeordnete Rolle spielen. Vorhaben zu reinen CCS-Verfahren sind nicht förderfähig.
Gegenstand der Förderung sind grundlagenorientierte industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe aufweisen, risikoreich sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Die Vorhaben können bis „Technology Readiness Level“ (TRL) 5 (Pilot- beziehungsweise Technikumsanlagen) gefördert werden. Die Förderrichtlinie ist technologie- und branchenoffen. Es werden jedoch ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die das Potenzial aufweisen, Treibhausgasemissionen gegenüber dem heutigen Stand der Technik deutlich zu reduzieren. Um eine große Hebelwirkung für den Industriesektor zu erzielen, stehen Branchen mit hohen Treibhausgasemissionen wie beispielsweise die Eisen- und Stahlherstellung, die mineralverarbeitende Industrie (Schwerpunkte: Zement, Kalk, Keramik, Glas), die Nichteisen-Metallindustrie (Schwerpunkte: Aluminium- und Kupferproduktion) sowie die chemische Grundstoffindustrie besonders im Fokus der Förderrichtlinie.
Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Umsetzung der Projekte praxisreife Lösungen angestrebt beziehungsweise Wege für eine Übertragung ihrer Forschungsergebnisse in die industrielle Praxis aufgezeigt werden.

Förderarten
  • Verbundprojekte
Förderdauer bis zu vier Jahren
Fachbereiche
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die deutsche Grundstoffindustrie zu befähigen, treibhausgasvermeidende Prozesse und Verfahrenskombinationen zu entwickeln und mittel- bis langfristig in die Praxis zu überführen. Dafür sollen neue Technologien oder Technologiekombinationen entwickelt und exemplarisch angewendet werden, die im Zeitraum ab dem Jahr 2030 möglichst zur direkten Vermeidung von Treibhausgasen in der Industrie beitragen. Es sollen neue Ansätze aus der industriellen anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit einem erheblichen Innovationspotenzial erforscht sowie das langfristige Implementierungspotenzial neuer Technologien hinsichtlich Einsatzfähigkeit in der Industrie und unter Berücksichtigung notwendiger infrastruktureller Investitionsmaßnahmen und Wirtschaftlichkeitsaspekte abgeschätzt werden.

Bedingungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gesellschaftliche Organisationen wie beispielsweise Vereine, Verbände und Stiftungen. Zudem sind Kommunen sowie Organisationen und Unternehmen unter kommunaler Trägerschaft antragsberechtigt. Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Verbundprojekte). Eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung wird erwartet und sollte sich entlang einer möglichen Wertschöpfungskette orientieren. Die Koordination der Zusammenarbeit durch ein Wirtschaftsunternehmen ist erstrebenswert.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Für die Einreichung von Projektskizzen sind zwei Termine vorgesehen:
  1. bis zum 31. Juli 2024
  2. bis zum 30. Juni 2025.

Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/05/2024-05-15-Bekanntmachung-KlimPro-Industrie-II.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/2500
Frist: 31.07.2024
Frist: 30.06.2025