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Programmname Förderprogramm „Digitalisierung und Erschließung“ - Erweiterung des Programms
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 23.09.2021
Fristen
Jederzeit
Bemerkung Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, zur besseren Planbarkeit der Begutachung eine unverbindliche, kurze Interessensbekundung einzureichen
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft
Zusammenfassung
Ziel der Ausschreibung ist, eine deutliche Verbesserung der Zugänglichkeit zu archivalischen Quellen für die Forschung durch Digitalisierung und zentrale Zusammenführung im Archivportal-D und der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) zu erreichen. Damit soll der Wissenschaft ein strukturiertes und vernetztes Angebot an digitalisierten Quellen geboten werden.

Die Aktualisierung des Förderprogramms umfasst darüber hinaus folgende Punkte:

  • konsequente Orientierung am Bedarf wissenschaftlicher Nutzerinnen und Nutzer
  • Ergänzung der Förderziele um die Entwicklung von materialspezifischen Qualitätskriterien und Praxisregeln sowie die Anwendung neuerer Verfahren für die Digitalisierung und Erschließung (z. B. automatische Bilderkennung, Named-Entity Recognition (Eigennamenerkennung) oder 3-D-Digitalisierung)
  • FAIR-Data (findable, accessible, interoperable, reusable) als übergreifendes Förderziel
  • Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen auch ohne Vorhandensein detaillierter Erschließungsdaten
  • (Weiter-)Entwicklung von Qualitätskriterien und Praxisregeln für Digitalisierungsprojekte auch unter Einbeziehung von Elementen der Selbstorganisation
Förderarten
  • Einzelprojekte
  • Verbundprojekte
Förderdauer  
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Julia Fischer, julia.fischer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4857
Geistes- und Sozialwissenschaften, Theologie
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Das Programm „Digitalisierung und Erschließung“ der Gruppe „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“ (LIS) war im September 2020 neu akzentuiert worden. Zum einen war das Programm über die bis dahin förderfähige Erschließung und Digitalisierung der handschriftlichen und gedruckten Überlieferung hinaus auf alle wissenschaftlich relevanten Objekte erweitert worden, zum anderen wurde der Schwerpunkt des Programms von der Erschließung auf die Digitalisierung verlagert.

Solange der Fokus auf der Erschließung lag, war die freie und öffentliche Zugänglichkeit zu den Originalen wesentlich, um Forscherinnen und Forschern eine Benutzung und tatsächliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Sammlungen zu ermöglichen. Daher war nur die Bearbeitung von Beständen möglich, die sich in einer Einrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in Deutschland befanden. Analog wurde auch bei Digitalisierungsprojekten verfahren, da nur bei einer Zugänglichkeit zum Original sämtliche eventuellen Forschungsfragen (z. B. auch zur Materialität von Sammlungsgegenständen) zu beantworten sind.

Geänderte und weiterentwickelte Nutzungsformen von Digitalisaten (z. B. automatische Erschließungsverfahren, optimierte Tools zur Bearbeitung und Nachnutzung von Digitalisaten etc.) trugen zur neuen Schwerpunktsetzung im Programm „Digitalisierung und Erschließung“ bei. Das neu ausgerichtete Förderprogramm geht davon aus, dass Digitalisate das primäre Objekt für die wissenschaftliche Nutzung darstellen und nicht mehr die Originale. Daher ist der freie und dauerhafte Zugang zu Originalbeständen bei Vorlage von hochwertigen Digitalisaten in den meisten Fällen nicht mehr zwingend erforderlich.

Aufgrund der Tatsache, dass (Teil-)Bestände im Ausland oder in privatem Eigentum (etwa Unternehmensarchive, private Stiftungs- oder Adelsarchive) häufig eine hohe Relevanz für die Forschung in Deutschland haben, wurden die Förderbedingungen im Programm „Digitalisierung und Erschließung“ angepasst. Ab sofort kann auch die Digitalisierung oder die Digitalisierung in Kombination mit einer Erschließungsmaßnahme von Beständen gefördert werden, die sich in Einrichtungen im Ausland oder in Privatbesitz befinden. Der dauerhafte Verbleib und die Zugänglichkeit der Digitalisate muss dabei von der antragstellenden Einrichtung in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in Deutschland gewährleistet werden.

Bedingungen
Anträge können ab sofort eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind weiterhin Angehörige von wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen in Deutschland wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren u. ä., sofern sie gemeinnützig sind. Ferner ist jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland antragsberechtigt, deren oder dessen Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen ist.

Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, zur besseren Planbarkeit der Begutachung, eine unverbindliche, kurze Interessensbekundung einzureichen, die folgende Informationen enthält (max. 3 Seiten):
- Kurzdarstellung des zu digitalisierenden Bestandes (u. a. Inhalt, Umfang, Zusammensetzung, Erschließungsstand)
- Informationen zur Projektstruktur (beteiligte Personen und Institutionen)
- geplante Projektlaufzeit
Förderprogramm URL https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2021/info_wissenschaft_21_80/index.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/2494
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