Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausschließlich in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase. Eine Förderung bedingt eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (mit Promotion). Das Vorhaben darf an keiner Einrichtung angesiedelt werden, die nicht gemeinnützig ist oder die die Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.
Besonderheiten gelten für Antragstellende des Moduls Walter Benjamin-Stipendium (Ausland):
Eine Förderung im Ausland kann nur erfolgen, sofern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind. Dies ist der Fall, wenn sie unmittelbar vor der Antragstellung mindestens drei Jahre während der Promotions- und/oder Postdoc-Phase ununterbrochen wissenschaftlich in Deutschland gearbeitet haben.
Sofern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich bereits im Ausland befinden, kann eine Förderung im Ausland dann erfolgen, wenn sie den überwiegenden Teil der Schul- und Hochschulausbildung in Deutschland absolviert und sich nach Ihrer Promotion im In- oder Ausland zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als drei Jahre im Ausland zu Forschungszwecken aufgehalten haben.
Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr an der für das Walter Benjamin-Stipendium ausgewählten gastgebenden Einrichtung wissenschaftlich gearbeitet haben.
Art und Umfang der Förderung
Dies ist abhängig von der Modulwahl. Im Ausland wird ein Stipendium gewährt und im Inland eine Stelle der Personalkategorie „Postdoktorandin/Postdoktorand und Vergleichbare“ (bzw. Rotationsstelle i.d.R. in der Personalkategorie „Ärztliche wissenschaftliche Mitarbeiterin/Ärztlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter“). Unabhängig von dem gewählten Modul wird ein allgemeiner Sachkostenzuschuss (für Sach- und Reisekosten sowie Publikationskosten) und ggfls. erhöhte Publikationskosten (Buch) gewährt.
Das Stipendium setzt sich zusammen aus einem monatlichen Grundbetrag, gegebenenfalls zudem aus Auslandszuschlägen, einem Kaufkraftausgleich, Fahrtkostenzuschüssen sowie Leistungen für Eltern.
Es wird erwartet, dass weitere Bedarfe durch die Einrichtung abgedeckt werden, an der das Vorhaben angesiedelt wird. Insbesondere bei der Durchführung im Inland werden seitens der gastgebenden Wissenschaftlerin/des gastgebenden Wissenschaftlers Unterstützung für das Vorhaben sowie für die Karriereentwicklung erwartet.
Bitte die Aktualisierung des Merkblatts im Walter Benjamin-Programm mit Leitfaden für die Antragstellung vom 11.03.2022 beachten:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2022/info_wissenschaft_22_24/index.html