Gegenstand der Förderung sind FuE-Aktivitäten, wenn der Beihilfeempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat, und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen können gefördert werden:
- ZIM-Projektformen
- FuE-Einzelprojekte von Unternehmen
- FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen mit folgenden Varianten:
a) Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen,
b) Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung.
- Einzelprojektern
- Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
- Zusätzlich zu den FuE-Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.
- Kooperationsprojektern
- von mindestens zwei Unternehmen oder von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
- Auch eine Kooperation mit ausländischen Kooperationspartnern ist möglich.
- Kleine und mittlere Unternehmen können zur Umsetzung ihrer FuE-Projekte zusätzlich die Förderung von Leistungen externer Dritter zur Markteinführung beantragen.
- Kooperationsnetzwerke und ihre FuE-Projektern
- Bei ZIM-Kooperationsnetzwerken ist die Förderung von Netzwerkmanagementdienstleistungen und den Entwicklungsprojekten eines Netzwerks vereint. Die Netzwerke bestehen aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Wesentliche Änderungen des neuen ZIM:
Verbesserte Förderbedingungen für FuE-Einsteiger sowie kleine und junge Unternehmen:
- Umstellung der Durchführbarkeitsstudien auf eine De-minimis-Förderung. Gegenüber der bisher angewandten Allgemeinen GruppenfreistellungsVerordnung der EU (AGVO) ergeben sich Entlastungen in der Umsetzung der Förderung, die insbesondere kleineren und jungen Unternehmen zugutekommen (z.B. hinsichtlich der Behandlung von „Unternehmen in Schwierigkeiten“;
- Verlängerung des Projektzeitraums bei Durchführbarkeitsstudien (max. 12 statt 8 Monate, um unterschiedlichem Zeitbedarf für Studien entsprechen zu können);
- Verbesserte Förderung von Aufträgen in Durchführbarkeitsstudien (neben Aufträgen an wissenschaftlich qualifizierte Dritte auch projektbezogene Aufträge an Dritte möglich);
- Verbesserte Bedingungen für Aufträge an Dritte (bei FuE-Projekten jetzt bis zu 35 % der Personaleinzelkosten berücksichtigungsfähig); damit wird modernen Personalkonzepten von KMU, die über wenig Ressourcen verfügen und gleichzeitig vom Fachkräftemangel betroffen sind, Rechnung getragen (z.B. zur Nutzung von Freelancern aus der der IT-Branche)
Verbesserte Förderung für Transfer und Internationalisierung:
- Erhöhte Förderung von Dienstleistungen zur Markteinführung, um auch ggf. aufwändigere Dienstleistungen, z.B. bei produktspezifischen Zulassungsdokumentationen in der Medizintechnik, begleiten zu können;
- Verlängerung der Frist für Anträge zu Dienstleistungen zur Markteinführung nach Ende des FuE-Projektes (18 statt 12 Monate);
- Verbesserte Bedingungen bei Aufträgen an Dritte bei internationalen Netzwerken (erhöhter zulässiger Anteil;
- Berücksichtigung von erhöhten Aufwänden in internationalen Innovationsnetzwerken.
Weitere Anpassungen, Vereinfachungen und Klarstellungen
- Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten bei Durchführbarkeitsstudien (neben Erstbewilligungsempfängern und Kleinstunternehmen nunmehr auch KMU, welche drei Jahre keine ZIMFörderung erhalten haben), um mehr KMU die Chance zu geben, die Machbarkeit von technologischen FuE-Projekten zu prüfen;
- Übergreifend für alle Projektformen wurden die maximal zuwendungsfähigen Kosten (auf die zuwendungsfähigen Kosten wird der Fördersatz angewandt) angepasst, um erhöhten (Personal-)Kosten und der allgemeinen Inflation Rechnung zu tragen;
- Einzelprojekte: Erhöhung von 550.000 Euro auf 690.000 Euro
- Kooperationsprojekte: Erhöhung von 450.000 Euro auf 560.000 Euro pro Unternehmen und von 220.000 Euro auf 280.000 Euro für kooperierende Forschungseinrichtungen. Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.300.000 Euro auf 3.000.000 Euro
- nationale ZIM-Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 420.000 Euro auf 490.000 Euro
- internationale Innovationsnetzwerke: die maximale Fördersumme steigt von 520.000 Euro auf 600.000 Euro