Antragsberechtigt sind Frauen bis zum 40. Lebensjahr mit einer abgeschlossenen entsprechenden Promotion an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Die Nationalität von Antragstellerinnen ist ohne Belang für die Preisvergabe.
Einzureichende Anträge sollen beinhalten:
Anschreiben mit Lichtbild, postalischer Anschrift und E-Mail-Adresse.Als Anhang ist beizufügen:
Tabellarischer Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang sowie gegebenenfalls besonderen Ehrungen, Liste der Veröffentlichungen sowie gegebenenfalls der eingeladenen und der Plenar-Vorträge,
Promotionsurkunde sowie alle Urkunden zu vorausgehend erworbenen akademischen Graden oder abgelegten Staatsexamina,
Doktorarbeit und gegebenenfalls ausgewählte Publikationen mit eigener Beteiligung und eine soweit als möglich allgemeinverständlich gehaltene knappe Zusammenfassung der zukunftsweisenden und besonders hervorzuhebenden Inhalte und Ergebnisse der Dissertation.
Empfehlungen von ausbildenden, betreuenden oder kooperierenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern können, wenn eine solche Ergänzung von der Antragstellerin gewünscht wird, von den empfehlenden Personen direkt der Ingrid zu Solms-Stiftung ebenfalls über die E-Mail
wg@ingrid-zu-solms-stiftung.de zugestellt werden.