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Programmname Förderung der Provenienzforschung öffentlich getragener Einrichtungen im Bereich "NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut" (NS-Raubgut)
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
  • Doktorand/in
Veröffentlichung 06.02.2019
Fristen
01.06.2025 (jährlich)
01.01.2026 (jährlich)
Bemerkung Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres. Ein Antrag für kurzfristigen Forschungsbedarf kann jederzeit eingereicht werden.
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • Deut­sches Zen­trum Kul­tur­gut­ver­lus­te
Zusammenfassung

Formen der Projektförderung

  • Langfristiger Forschungsbedarf

Für die systematische Erforschung von Sammlungen und Beständen, die Erforschung historischer Sammlungszusammenhänge, die Grundlagenforschung und Untersuchungen zum historischen Kontext, die Dokumentation, Erschließung, Auswertung und Digitalisierung von Dokumenten und Archivalien, die Rekonstruktion von privaten Sammlungen oder die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurden und die Prüfung von Verdachtsmomenten in Kulturgut sammelnden oder bewahrenden Einrichtungen, die aufgrund ihrer Ausstattung nicht zur Provenienzforschung in der Lage sind, kann ein Zuschuss zu den Projektkosten beantragt werden (Fehlbedarfsfinanzierung). Der Antragsteller muss einen Eigenanteil an den Projektkosten tragen. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen. Ein Antrag kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten gestellt werden, mit der Option auf Verlängerung auf insgesamt maximal 36 Monate. Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.

  • Kurzfristiger Forschungsbedarf

Förderarten
  • Einzelprojekte
Förderdauer  
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Julia Fischer, julia.fischer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4857
Geistes- und Sozialwissenschaften, Theologie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung

Deutsches Zentrum Kulturgutverluste ist ein Teil einer unabhängigen, privatrechtlich verfassten und auf Dauer angelegten Stiftung, die sich zum Ziel gesetzt hat, national und international die zentrale Ansprechpartnerin in Deutschland zu Fragen unrechtmäßiger Entziehungen von Kulturgut nach 1933 zu sein. Das Hauptaugenmerk des Zentrums gilt hierbei dem im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut insbesondere aus jüdischem Besitz (sog. NS-Raubgut). Grundlage für seine Arbeit in diesem Bereich sind die 1998 verabschiedeten Washingtoner Prinzipien, zu deren Umsetzung sich Deutschland im Sinne seiner historischen und moralischen Selbstverpflichtung bekannt hat (Gemeinsame Erklärung, 1999). Daneben zählen kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter (sog. Beutegut) sowie Kulturgutverluste während der sowjetischen Besatzung und in der DDR zu den Handlungsfeldern des Zentrums.

Bedingungen
Grundsätzlich können alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland – vornehmlich Museen, Bibliotheken und Archive – einen Antrag auf Projektförderung bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste stellen. Antragsberechtigt sind auch privat getragene Einrichtungen und Privatpersonen, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut gerechte und faire Lösungen gemäß den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung anstreben und an deren Unterstützung im Einzelfall ein öffentliches Interesse besteht.
Förderprogramm URL https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Projektfoerderung-Bereich-NS-Raubgut/oeffentliche-Institutionen/Index.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/2397
Frist: 01.06.2025 (jährlich)
Frist: 01.01.2026 (jährlich)