Formen der Projektförderung
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Langfristiger Forschungsbedarf
Für die systematische Erforschung von Sammlungen und Beständen, die Erforschung historischer Sammlungszusammenhänge, die Grundlagenforschung und Untersuchungen zum historischen Kontext, die Dokumentation, Erschließung, Auswertung und Digitalisierung von Dokumenten und Archivalien, die Rekonstruktion von privaten Sammlungen oder die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurden und die Prüfung von Verdachtsmomenten in Kulturgut sammelnden oder bewahrenden Einrichtungen, die aufgrund ihrer Ausstattung nicht zur Provenienzforschung in der Lage sind, kann ein Zuschuss zu den Projektkosten beantragt werden (Fehlbedarfsfinanzierung). Der Antragsteller muss einen Eigenanteil an den Projektkosten tragen. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen. Ein Antrag kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten gestellt werden, mit der Option auf Verlängerung auf insgesamt maximal 36 Monate. Die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf enden zum 1. Januar und zum 1. Juni eines jeden Jahres.
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Kurzfristiger Forschungsbedarf