Ein Antrag auf Übernahme von Druckkosten ist erst nach Abschluss eines von der Stiftung geförderten Vorhabens möglich. Der Druck von Dissertationen oder Examensarbeiten kann grundsätzlich nicht gefördert werden.
Für die Publikation wissenschaftlich qualifizierter Arbeiten, die mit der Förderung der Stiftung durch Stipendien oder im Rahmen einer Projekt- bzw. Tagungsförderung entstanden sind, kann eine Druckbeihilfe gewährt werden, wenn eine solche Hilfe für die Publikation notwendig ist.
Bedingungen
Anträge auf Druckbeihilfe können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht bis zehn Wochen.