Förderung von internationalen wissenschaftlichen Tagungen
Karrierestatus
Professor/in
Postdoktorand/in
Fristen
Jederzeit
Bemerkung
Anträge auf Förderung internationaler wissenschaftlicher Tagungen sind mindestens sechs Monate vor der geplanten Durchführung einzureichen.
Geltungsbereich
International
Fördergeber
DSF - Deutsche Stiftung Friedensforschung
Zusammenfassung
Durch dieses Förderangebot unterstützt die Stiftung insbesondere die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit und die internationale Sichtbarkeit der Friedens- und Konfliktforschung. Maßgeblich für die Antragstellung ist deshalb, dass der Anteil internationaler Referenten und Referentinnen mindestens 40 Prozent beträgt. Internationale wissenschaftliche Tagungen können in Ergänzung zu geförderten Forschungsprojekten oder als eigenständige Vorhaben beantragt werden. Sie sollen insbesondere auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die Forschungsdiskussion einbinden. Anträge auf Tagungsförderung können aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen gestellt werden, die Fragestellungen der Friedens- und Konfliktforschung in Übereinstimmung mit den „Grundsätzen für die Förderung wissenschaftlicher Projekte“ bearbeiten. Die Tagungskonzepte können sowohl fachdisziplinär als auch interdisziplinär angelegt sein.
Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Forschungsinnovationen in der Friedens- und Konfliktforschung mit fokussierten Angeboten zu fördern. Die Förderangebote sollen ferner dazu beitragen, wissenschaftliche Nachwuchskräfte zu qualifizieren, die internationale und fächerübergreifende Forschungskooperation zu intensivieren sowie die Vermittlung von Erkenntnissen aus der Wissenschaft in die Praxis und Öffentlichkeit zu verbessern.
Bedingungen
Anträge auf Tagungsförderung können von wissenschaftlich qualifizierten Personen gestellt werden, die einer Hochschule, einer Forschungsinstitution oder einer anderen (gemeinnützigen) wissenschaftlichen Einrichtung bzw. Organisation, die wissenschaftliche Vorhaben im Themenfeld der Friedens- und Konfliktforschung durchführen wollen, angehören oder an diese angebunden sind. Die Stiftung bewilligt Fördermittel grundsätzlich nur an eine Institution, die Bewilligung finanzieller Mittel an Einzelpersonen ist nicht möglich.