Durch dieses Förderangebot mit flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten soll die Durchführung umfangreicherer Forschungsarbeiten zu einem innovativen Themenfeld unterstützt werden. Anträge auf Projektförderung können aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen gestellt werden, die Fragestellungen der Friedens- und Konfliktforschung in Übereinstimmung mit den „Grundsätzen für die Förderung wissenschaftlicher Projekte“ bearbeiten. Die Forschungskonzepte können sowohl fachdisziplinär als auch interdisziplinär angelegt sein. Es besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen des Förderbudgets Mittel für die Durchführung eines wissenschaftlichen Workshops zu beantragen. Ferner stellt die Stiftung einen Zuschuss für die Erstellung von Fachpublikationen und Transfermaterialien (z. B. Policy-Paper) in Aussicht.
Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Forschungsinnovationen in der Friedens- und Konfliktforschung mit fokussierten Angeboten zu fördern. Die Förderangebote sollen ferner dazu beitragen, wissenschaftliche Nachwuchskräfte zu qualifizieren, die internationale und fächerübergreifende Forschungskooperation zu intensivieren sowie die Vermittlung von Erkenntnissen aus der Wissenschaft in die Praxis und Öffentlichkeit zu verbessern.
Bedingungen
Anträge auf Projektförderung können von wissenschaftlich qualifizierten Personen gestellt werden, die einer Hochschule, einer Forschungsinstitution oder einer anderen (gemeinnützigen) wissenschaftlichen Einrichtung bzw. Organisation, die wissenschaftliche Vorhaben im Themenfeld der Friedens- und Konfliktforschung durchführen wollen, angehören oder an diese angebunden sind. Die Stiftung bewilligt Fördermittel grundsätzlich nur an eine Institution, die Bewilligung von Fördermitteln an Einzelpersonen ist nicht möglich.