Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Angehörige von wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren u. ä., sofern diese Einrichtungen gemeinnützig sind. Anträge im neu akzentuierten Programm können ab sofort jederzeit eingereicht werden. Eine Förderung kann zunächst für bis zu drei Jahre bewilligt werden.