Die Antrags- und Förderbedingungen sind dem
Merkblatt 12.10 und den dort zitierten zusätzlichen Programmdokumenten zu entnehmen. Anträge können
jährlich zum 15. Mai eingereicht werden. Um die Begutachtung der Anträge frühzeitig vorbereiten zu können, wird zusätzlich darum gebeten, zwei Monate vor der Einreichungsfrist –
zum 15. März – schriftlich oder per E-Mail eine unverbindliche Absichtserklärung einzureichen. Aus der Absichtserklärung sollte hervorgehen, welche inhaltliche Ausrichtung der geplante Fachinformationsdienst haben soll, welche Absprachen mit anderen Fachinformationsdiensten getroffen werden und welche Kooperationspartner ggf. beteiligt sein werden.