Antragsberechtigung
Wissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i.d.R. Promotion) unter Beachtung der Regeln zur Kooperationspflicht (Merkblatt 55.01).
Weiterhin zu beachten ergänzender Leitfaden zur Antragstellung im Rahmen einer Nahostkooperation 54.016 (http://www.dfg.de/formulare/54_016/54_016_de.pdf).