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Programmname Fritz Thyssen Stiftung Reisebeihilfen
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Fristen
Jederzeit
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • Fritz Thyssen Stiftung
Zusammenfassung
Die Förderung der Stiftung ist im fachlichen Rahmen der Förderbereiche in aller Regel Vorhaben mit einem Bezug zum deutschen Wissenschaftssystem vorbehalten. Dieser Bezug kann personell über Projekte gegeben sein, an denen deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beteiligt sind, institutionell über Forschung von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an deutschen Forschungseinrichtungen verankert werden oder durch einen thematischen Bezug zu deutschen Wissenschaftsinteressen hergestellt sein.
Förderarten
  • Mobilitätsmittel – Outgoings
Förderdauer  
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
  • Lebenswissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Julia Fischer, julia.fischer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4857
Geistes- und Sozialwissenschaften, Theologie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
Biologie, Chemie und Pharmazie
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Bei der Fritz Thyssen Stiftung können Mittel zur Deckung von Reisekosten beantragt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem geisteswissenschaftlichen, einem sozialwissenschaftlichen oder biomedizinischen Forschungsvorhaben stehen.

  • Geschichte, Sprache & Kultur
  • Staat, Wirtschaft & Gesellschaft
  • Medizin und Naturwissenschaften
Bedingungen
  • Anträge können grundsätzlich nur aus Hochschulen bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtungen heraus gestellt werden.
  • Bei Anträgen aus nichtstaatlichen Institutionen innerhalb der EU/des EWR muss dem Antrag eine Kopie des aktuellen Körperschaftsfreistellungsbescheids beigefügt werden.
  • Antragstellerinnen und Antragsteller müssen in der Regel promoviert sein.
  • Allgemeine Bildungsreisen, Exkursionen sowie Vortrags- und Kongressreisen werden nicht gefördert.
  • Die Stiftung nimmt zur Entlastung ihrer Fachgutachterinnen und Fachgutachter grundsätzlich keine Anträge in parallele Bearbeitung zu anderen Förderinstitutionen. Ein von einer anderen Förderinstitution abgelehnter Antrag kann mit entsprechenden Erläuterungen bei der Stiftung eingereicht werden.
  • Die Revision bereits von der Stiftung abgelehnter Anträge ist in der Regel nicht möglich.

Förderprogramm URL http://www.fritz-thyssen-stiftung.de/foerderung/foerderarten/reisebeihilfen/
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/22
Jederzeit