Hinsichtlich der Finanzierung von Forschungsprojekten mit internationaler Beteiligung ist grundsätzlich Folgendes zu beachten:
Die DFG finanziert den in Deutschland ansässigen Projektteil. Die Komplementärfinanzierung des ausländischen Projektteils kann durch die Partner- oder eine andere Förderorganisation, über die jeweilige Universität, die außeruniversitäre Einrichtung oder anderweitig zur Verfügung gestellte Mittel erfolgen.
Für die Förderung internationaler Kooperationsprojekte stellt die DFG (anders als manche ausländische Förderorganisation) grundsätzlich keine Sondermittel zur Verfügung, d.h. Anträge auf Förderung internationaler Projektkooperationen stehen im Wettbewerb mit allen anderen Anträgen des jeweiligen DFG-Verfahrens.