Die Ansprüche an die Qualität der Anträge sind hoch. Ihr Antrag muss den methodischen Zugang und die innovativen Aspekte Ihrer Arbeit deutlich machen und Ihre Forschungen im Spektrum schulbuchspezifischer Diskurse verorten.
Der*die Stipendiat*in verpflichtet sich zu einem öffentlichen Vortrag am Georg-Eckert-Institut. Die Stipendiat*innen müssen dem Institut nach Ablauf ihres Stipendiums einen Arbeitsbericht (1-2 Seiten) vorlegen. Außerdem wird erwartet, dass Sie Publikationen, die aus ihren Forschungen am Institut erwachsen sind, in Form einer Open-Access-Publikation oder als gedruckte Exemplare der Bibliothek jeweils unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt jährlich ab dem 15. Juni. Die Bewerbungen müssen bis zum 30. September eines Jahres für das darauf folgende Jahr eingegangen sein.