Die Förderdauer beträgt zunächst maximal drei Jahre. Der Umfang eines Antrags kann sich themenabhängig von der Sachbeihilfe für ein einzelnes Projekt bis hin zur gemeinsamen Beantragung vernetzter Projekte auch unter Beteiligung mehrerer Standorte erstrecken. Vor der Antragstellung besonders umfangreicher Vorhaben bietet die Geschäftsstelle diesen Gruppen auch eine informelle Vorberatung an. Von den Antragstellerinnen und Antragstellern beziehungsweise den am Antrag beteiligten Instituten wird eine angemessene Eigenleistung/Grundausstattung erwartet.
www.dfg.de/formulare/21_6