Gegenstand der Förderung ist die Planung und Vorbereitung, sowie die Entwicklung und Realisierung von „Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0“. Hierzu enthält die Förderbekanntmachung im Wesentlichen zwei zentrale Module:rn
- Im Modul I werden mittels Zuschussförderung vorbereitende Machbarkeitsstudien gefördert. Diese sollen den Marktteilnehmern erlauben, die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines Wärmenetzsystems 4.0 gutachterlich zu prüfen und vorbereiten zu lassen, das durch Neubau oder auch durch Transformation erfolgen kann.
Förderdauer: 1 Jahr; Fördervolumen: bis zu 600.000 € - Im Modul II wird die Realisierung eines Wärmenetzsystems 4.0 durch Neubau oder Transformation eines Netzes oder eines räumlich abgrenzbaren Teilbereichs eines bereits bestehenden Wärmenetzes („Teilnetz“) mittels Investitionszuschüssen gefördert. Für Einzelkomponenten, die noch der industriellen Forschung zuzuordnen sind, wird eine erhöhte Zuschussförderung gewährt.
Förderdauer: 4 Jahre; Fördervolumen bis zu 15 Mio. €