Zur gezielten Unterstützung von Forschungsprojekten, die auf dem Einsatz derartiger Methoden beruhen, wurde eine dedizierte Fördermaßnahme beschlossen, die sich auf die Projektförderung einerseits, aber auch auf die erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen andererseits bezieht. Essenziell im Bereich NGS ist eine integrale Workflow-Betrachtung, die auch eine bioinformatische Beratung im Vorfeld und bei der Auswertung der Daten beinhaltet. Hier liegt der Mehrwert in der Nutzung von akademischen Einrichtungen, da qualitativ hochwertige und den sehr diversen wissenschaftlichen Fragestellungen angepasste Sequenzierleistungen zurzeit oftmals nicht durch kommerzielle Lösungen beziehungsweise Anbieter abbildbar sind.
In einem ersten Schritt möchte die DFG nun die Konzentration herausragender Kompetenz und Ressourcen im Bereich NGS an zwei bis drei deutschen Hochschulen fördern. Diese NGS-Kompetenzzentren sollen allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland zur Verfügung stehen, um den Zugang zu diesen Ressourcen im notwendigen Maße zu gewährleisten. Als wesentliches Element dient dabei die Vergabe von Investitionsmitteln für Sequenziertechnologie bis zur Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro, begleitet von der Finanzierung von Sachmitteln und von insgesamt bis zu sechs wissenschaftlichen Personalstellen für bioinformatische Beratungen und Analysen für drei Jahre. Der Datenoutput, der mit der Sequenziertechnologie erreicht werden soll, beträgt voraussichtlich über 250 Terabyte pro Jahr und Standort, abhängig davon, ob zwei oder drei Zentren gefördert werden und in welche Technologie letztendlich investiert wird. In einem zweiten Schritt ist eine Förderung von Sequenzierkosten in wissenschaftlichen Projekten mit einem mittelgroßen (100 000 bis 1 Million Euro) Sequenzierbedarf vorgesehen. Eine entsprechende Ausschreibung soll im Jahr 2018 erfolgen.
Die Ausschreibung richtet sich an Hochschulen, die über dokumentierte Erfahrung in der Bereitstellung von NGS-Ressourcen und -Serviceangeboten verfügen sowie prinzipiell eine gesamtheitliche Workflow-Betrachtung anbieten können. Letzteres schließt eine wissenschaftliche, technologische und bioinformatische Beratung (einschließlich Ausbildungsangeboten) der Nutzer im Vorfeld und nach Abschluss der Sequenzierung (Datenanalyse) ein. Anträge sollten daher ein Umsetzungskonzept beinhalten, das alle relevanten Facetten in Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung der NGS-Infrastruktur durch Projekte adressiert, einschließlich Datenschutz und Datenmanagement. Es wird vorausgesetzt, dass mindestens 50 Prozent der Hauptnutzungszeit der Sequenziergeräte DFG-geförderten Projekten zur Verfügung steht. Die restliche Hauptnutzungszeit soll wissenschaftlichen Arbeitsgruppen des Standorts und aus ganz Deutschland für die Grundlagenforschung zur Verfügung gestellt werden, bei entsprechender Beteiligung an den Betriebskosten. Um einen geregelten Zugang zu dieser Nutzungszeit sicherzustellen, wird eine Bewilligung an die Auflage geknüpft, eine adäquate Nutzungsordnung und ein wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren zu schaffen. In den Anträgen sollen daher auch Konzepte für die Nutzung durch Externe detailliert beschrieben werden. Eine kommerzielle Nutzung der Geräte ist ausgeschlossen.