Die Antragsteller können für bis zu 12 Monate eine befristete Teilvertretung beantragen, die Teile der Aufgaben in der Lehre übernimmt, um sich so Freiräume zur Durchführung ihrer Forschung zu verschaffen. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Universität bereit ist, den Antragssteller für die beantragte Zeit von Teilen der Lehre freizustellen. Die Teilvertretung soll nach Möglichkeit so gestaltet werden, dass dem Vertretenden die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung gegeben wird.
Der Maria-Weber-Grant dient der Förderung herausragender Wissenschaftler in der Postdoc-Phase. Die Hans-Böckler-Stiftung fördert mit dem Maria-Weber-Grant eine auf ein oder zwei Semester befristete Vertretung für Juniorprofessoren und Habilitanden. Zielgruppe sind Wissenschaftler deutscher Universitäten aus allen Fachgebieten an deren Verbleib in der Wissenschaft die Hans-Böckler-Stiftung sowohl aus forschungs- als auch aus hochschulpolitischer Perspektive ein besonderes Interesse hat.
Bedingungen
Die Juniorprofessoren müssen zum Zeitpunkt des Antrags bereits eine positive Zwischenevaluation durchlaufen haben. Die Habilitanden müssen ein fachliches Gutachten beilegen, zusätzlich wird durch die Hans-Böckler-Stiftung ein Peer-Review Verfahren eingeleitet.