Zur Durchführung thematisch und zeitlich begrenzter Forschungsvorhaben können Sie bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Sachbeihilfen beantragen, mit denen vor allem Personalkosten (auch die eigene Stelle), Sach- einschl. Reisekosten und Publikationskosten bereitgestellt werden.
Die Sachbeihilfe ist das vielseitigste und flexibelste DFG-Instrument zur Förderung von Einzelprojekten. Finanziert werden können alle für ein Projekt notwendigen Maßnahmen: Personalmittel, Sachmittel, Reisekosten, Publikationskosten, eigene Forschungszeit für Hochschullehrer etc. Nachwuchsforscher (PostDocs) können die eigene Stelle beantragen.
Bedingungen
Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, deren wissenschaftliche Ausbildung - in der Regel mit der Promotion - abgeschlossen ist.