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Programmname Antrags-Forschungsprojekte
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Fristen
30.06.2025 (jährlich)
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • Deutscher Verein für Versicherungswissenschaft
Zusammenfassung
Den Kern der Forschungsförderung bilden Mittel für Personal, wissenschaftliche Literatur / Ausrüstung / Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen und Publikationen. Bei Bedarf können Fördermittel auch für weitere Verwendungszwecke (z. B. Beschaffung von Daten) gewährt werden. Eine Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen (Kopierer, EDV, Bibliothek u. a.) ist nicht möglich.




Fördervolumen bis zu 70.000 € pro Jahr
Förderarten
  • Einzelprojekte
  • Verbundprojekte
Förderdauer max. 2 Jahre + evtl. 1 weiters Jahr
Fachbereiche
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Seit Herbst 2006 bietet der Deutsche Verein für Versicherungswissenschaft e.V. ein umfangreiches Förderprogramm aus Mitteln des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft an. Das Förderprogramm soll Wissenschaftler unterstützen, die im Bereich der Versicherungswissenschaften forschen. Angesprochen werden sollen sowohl originäre Versicherungswissenschaftler, wie sie etwa im DVNW organisiert sind, als auch Wissenschaftler aus angrenzenden Bereichen (z. B. Allgemeine Wirtschaftspolitik, Finanzmärkte, Risikoforschung, Sozialforschung u. a.), soweit sie sich im Rahmen einzelner Projekte auch mit versicherungswissenschaftlichen Fragestellungen beschäftigen. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einem unmittelbaren versicherungswissenschaftlichen Bezug.

Wissenschaftsförderung: Internationalisierung) werden neue, in sich abgeschlossene Projekte im Bereich der Versicherungswissenschaffen gefördert. Für bereits begonnene Projekte können nur dann Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, wenn sie gemäß Förderkriterien bzw. -schwerpunkten von besonderer Bedeutung sind und nachgewiesen wird, dass andernfalls eine Fortführung des Projekts nicht möglich wäre.
Bedingungen
Vorausgesetzt wird, dass die Institution, in der das Vorhaben durchgeführt wird, die notwendige Grundausstattung (Infrastruktur) zur Verfügung stellt. Eine Kombination der Fördermittel des DVfVW mit anderen Finanzierungsquellen zur Durchführung eines Projekts ist unter Beachtung des Bereicherungsverbots möglich.



Förderprogramm URL https://www.dvfvw.de/wp-content/uploads/2020/01/Leitlinie-Antragstellende-2020.pdf
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/1993
Frist: 30.06.2025 (jährlich)