Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen; in Abstimmung mit anderen Ressorts konzentriert das BMVI seine FuEuI-Förderung dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung.
Die Förderung durch das BMVI im Rahmen dieser Förderrichtlinie erfolgt mit folgenden Schwerpunkten:
- Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (vgl. Artikel 25 AGVO) in der o.g. Zuständigkeit;
- Zuschüsse für Innovationscluster (vgl. Artikel 27 AGVO) zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind. Hierzu erfolgen bei Bedarf separate Aufrufe bzw. Wettbewerbe zur Skizzeneinreichung durch mögliche Trägerorganisationen. Eine Entscheidung über die Förderung erfolgt in einem Begutachtungsverfahren auf Skizzenbasis. Alle notwendigen – über die Inhalte dieser Förderrichtlinie hinausgehenden – Informationen werden in dem jeweiligen Aufruf bzw. Wettbewerb veröffentlicht;
- Zuschüsse zu den Kosten für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (vgl. Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a AGVO).