Ausgeschlossen von der Förderung sind durchweg solche Vorhaben, deren Zielsetzung oder Durchführung als Grundaufgabe der Trägereinrichtung zu sehen ist.
Dazu gehören z.B. reine technische Erneuerungen, Wartungsarbeiten oder Nutzungsanalysen.
Maßnahmen zur Schulung können nicht separat, sondern nur im Zusammenhang mit dem projektierten Auf- oder Ausbau einer e-Research-Technologie beantragt werden.
Auch werden keine Vorhaben unterstützt, die ausschließlich die Entwicklung oder Optimierung der Informationsinfrastruktur einzelner Forschungsprojekte, Einrichtungen oder Standorte zum Ziel haben.
Ausgenommen von der Förderung sind zudem solche Vorhaben, die eindeutig einem anderen DFG-Förderangebot im Bereich „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“ zugeordnet werden können.
Wenn eine Projektförderung der DFG auf den Aufbau einer längerfristig angelegten überregionalen Struktur abzielt, wird erwartet, dass der Antrag von einer Einrichtung mit öffentlich-rechtlicher Organisationsform
(mit)getragen bzw. (mit)gestellt wird, die in der Lage ist, die Projektergebnisse zu verstetigen und deren Nachhaltigkeit zu sichern.
Es wird erwartet, dass der wissenschaftliche Bedarf für eine zu implementierende oder zu konsolidierende e-Research-Technologie überzeugend nachgewiesen wird (Umfeld-und Bedarfsanalyse). Detailliert ausgeführte Anwendungsbeispiele und Nutzungsszenarien können die Darstellung der Bedarfsanalyse stützen.
Die projektierten Technologien müssen von einer bestimmten Forschungscommunity akzeptiert werden.
Es wird vorausgesetzt, dass sich die Antragstellerinnen und Antragsteller umfassend über nationale und internationale Entwicklungen informieren und bereits vorhandene Methoden, Verfahren oder Werkzeuge, die ggf. nachgenutzt oder weiterentwickelt werden können, in ihren Planungen erkennbar berücksichtigen.
Die technische Anschlussfähigkeit der Infrastrukturen muss gewährleistet und im Antrag dargelegt werden.
Wenn im Rahmen des beantragten Vorhabens eine technische Eigenentwicklung intendiert ist, muss mit dem Antrag erläutert werden, welche grundsätzlich ähnlichen und verfügbaren Lösungen bereits existieren und warum diese nicht genutzt werden können.
Die Antragstellung richtet sich nach dem Leitfaden für die Antragstellung von Projektanträgen im Bereich
„Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme“.
Die Gliederung sollte nach Richtline des
Merkblattes 2.3 erfolgen.