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Programmname DFG Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Fristen
01.10.2025 (jährlich)
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft
Zusammenfassung
Unter "Langfristvorhaben" versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die einer kontinuierlichen Förderung von mindestens sieben und maximal zwölf Jahren Dauer bedürfen, und die aufgrund ihrer zentralen wissenschaftlichen Bedeutung eine solch langfristige Förderung begründen.

Förderarten
  • Einzelprojekte
Förderdauer 7-12 Jahre
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Julia Fischer, julia.fischer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4857
Geistes- und Sozialwissenschaften, Theologie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Mit den Langfristvorhaben unterstützt die DFG Einzelprojekte aus den Geistes-, Sozial- und Verhaltenswissenschaften, die sich nicht im zeitlich engen Rahmen der Projektförderung realisieren lassen. Gefördert werden nur Vorhaben mit einem besonderen Anspruch in der Sache, die große Datensätze erheben oder einen neuen Zugang zu bedeutenden Daten ermöglichen. Dies wären beispielsweise archäologische Großgrabungsprojekte, groß angelegte sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Längsschnittstudien oder auch bedeutende Editionsprojekte. Die Projekte des Langfristprogramms besitzen häufig einen wichtigen Infrastrukturcharakter für ihr Wissenschaftsgebiet.
Bedingungen
Die „FK-übergreifende Sektion Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften“, der Mitglieder der geistes- und sozialwissenschaftlichen Fachkollegien angehören, bewertet die Anträge auf Förderung von Langfristvorhaben auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung. Die Empfehlung dieses Gremiums wird dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
spätestens 1. Oktober des Vorjahres eingereicht sein.

www.dfg.de/de/dfg-profil/geschaeftsstelle/fachzustaendigkeit
Förderprogramm URL https://www.dfg.de/de/formulare-1-01-246284
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/18
Frist: 01.10.2025 (jährlich)