DFG Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften
Karrierestatus
Professor/in
Postdoktorand/in
Fristen
01.10.2025
(jährlich)
Geltungsbereich
National
Fördergeber
DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft
Zusammenfassung
Unter "Langfristvorhaben" versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die einer kontinuierlichen Förderung von mindestens sieben und maximal zwölf Jahren Dauer bedürfen, und die aufgrund ihrer zentralen wissenschaftlichen Bedeutung eine solch langfristige Förderung begründen.
Mit den Langfristvorhaben unterstützt die DFG Einzelprojekte aus den Geistes-, Sozial- und Verhaltenswissenschaften, die sich nicht im zeitlich engen Rahmen der Projektförderung realisieren lassen. Gefördert werden nur Vorhaben mit einem besonderen Anspruch in der Sache, die große Datensätze erheben oder einen neuen Zugang zu bedeutenden Daten ermöglichen. Dies wären beispielsweise archäologische Großgrabungsprojekte, groß angelegte sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Längsschnittstudien oder auch bedeutende Editionsprojekte. Die Projekte des Langfristprogramms besitzen häufig einen wichtigen Infrastrukturcharakter für ihr Wissenschaftsgebiet.
Bedingungen
Die „FK-übergreifende Sektion Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften“, der Mitglieder der geistes- und sozialwissenschaftlichen Fachkollegien angehören, bewertet die Anträge auf Förderung von Langfristvorhaben auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung. Die Empfehlung dieses Gremiums wird dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorgelegt. spätestens 1. Oktober des Vorjahres eingereicht sein.