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Programmname KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Veröffentlichung 06.09.2021
Fristen
15.10.2025 (jährlich)
15.04.2026 (jährlich)
Bemerkung Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zusammenfassung

Gefördert werden risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützen. Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis aufgezeigt werden. Entscheidend für die Zielvorstellung des jeweiligen Projektes ist eine für die erfolgreiche Markterschließung geeignete Vorgehensweise. Im Rahmen der vorzulegenden Verwertungspläne sollen die Antragsteller ihre Konzepte für die Markterschließung darlegen. Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind:

(1) Materialien für Gesundheit und Lebensqualität (beispielsweise funktionale Beschichtungen, neue Wirk- und Hilfsstoffe, Verkapselung von Wirkstoffen und zielgerichteter Wirkstofftransport, verbesserte bzw. bioaktive Implantate, Bioprinting, Marker- und Tracermaterialien, antimikrobielle und selbstreinigende Materialien, Filtermaterialien)

(2) Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur (beispielsweise langlebige, recyclingfähige Baustoffe, funktionale Füllstoffe, Kleb- und Dichtstoffe, Wärmedämmung und Verglasung, schaltbare Fassaden; Wärmespeichermaterialien, sensorische Materialien, Zuschlagstoffe und Additive, Werkstoffe für den Leichtbau, selbstreparierende oder selbstreinigende Werkstoffe)

(3) Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik (beispielsweise intelligente Materialien, katalytische Materialien, strukturierte Materialien, Nanomaterialien und -systeme, plasmonische Materialien, Materialien für die Aufbau- und Verbindungstechnik)

(4) Materialien für die Energietechnik (beispielsweise langlebige, korrosionsfeste und temperaturbeständigere Materialien, Materialien mit extremer Zyklenbeständigkeit, Hybridmaterialien, thermochemische und Latentwärme-Speicher, nanoskalige Carbon-Werkstoffe für Wasserstoffspeicher, Brennstoffzellsysteme)

(5) Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien (beispielsweise Erhöhung der Materialeffizienz, Substitution kritischer Rohstoffe, Nutzung von nachhaltigen Rohstoffquellen, Sekundärrohstoffen und Prozessabfällen, recyclinggerechtes Materialdesign, bioabbaubare Materialien, selbstreparierende oder selbstreinigende Werkstoffe, Filter- und Membranmaterialien, Katalysatoren)

(6) Materialien für Mobilität und Transport (beispielsweise neue Materialien für effiziente Antriebstechnologien, recyclingfähige Hybrid- und Faserverbundwerkstoffe, Fügetechnologien für Multimaterialsysteme, Werkstoffsysteme zur Rückgewinnung von Energie, Materialien zur Speicherung regenerativer Energieträger und elektrischer Energie)

Die aufgelisteten Materialentwicklungen sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können auch Projekte zu nicht explizit genannten Materialentwicklungen gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen signifikanten Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten. Der technologische Fokus der Projekte muss dabei grundsätzlich im Bereich der Materialentwicklung liegen. Dies schließt auch Materialentwicklungen im Bereich der Nanotechnologie mit ein. Da Fertigungsprozesse und -techniken im Rahmen der Materialentwicklung eine zunehmende Rolle spielen, können diese Aspekte ergänzend, d. h. in Verbindung mit einem Materialentwicklungsthema, berücksichtigt werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Themen aus den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika.
Förderarten
  • Einzelprojekte
  • Verbundprojekte
Förderdauer 24-36 Monate
Fachbereiche
  • Informatik
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
Biologie, Chemie und Pharmazie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das strukturelle Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Materialforschung zu stärken. Dabei soll insbesondere für erstantragstellende KMU und Start-Up-Unternehmen der Einstieg in die Förderung erleichtert und die Innovationstätigkeit effektiv unterstützt werden. Durch die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. auch mit anderen KMU1 sollen aktuelle wissenschaftlich-technische Erkenntnisse der Materialforschung schneller kommerzialisiert und Risiken abgebaut werden. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Grundlage hierfür bildet das Rahmenprogramm „Vom Material zur Innovation“ des BMBF.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, besonders innovationsfreudige KMU zu fördern, die bestehende Produktlösungen aber auch Prozesse in ihrem Unternehmen deutlich verbessern, oder aber vollkommen neue Geschäftsfelder aufbauen wollen. Dabei sollen die Materialforschung und deren Nutzen für neue bzw. deutlich verbesserte Produktlösungen im Vordergrund stehen.

Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischem Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.

Bedingungen
Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen (für nichtwirtschafltiche Tätigkeiten).

i) Einzelvorhaben von KMU,

ii) Verbundprojekte von einem KMU mit weiteren KMU und/oder Hochschulen/Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen,

iii) Einzelvorhaben oder Verbundprojekte gemäß den Buchstaben i und ii mit assoziierten Großunternehmen.

Bei Verbundprojekten muss der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt, wobei in begründeten Fällen auch bis zu drei Jahre möglich sind.

Das Vorhaben muss durch ein KMU bzw. mittelständisches Unternehmen koordiniert werden. Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Nach einem Stichtag eingehende Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Förderprogramm URL https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/09/2021-09-06-Bekanntmachung-KMU.html?view=renderNewsletterHtml
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/1709
Frist: 15.10.2025 (jährlich)
Frist: 15.04.2026 (jährlich)