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Programmname Förderung von Institutspartnerschaften
Karrierestatus
  • Professor/in
  • Postdoktorand/in
Fristen
Jederzeit
Geltungsbereich International
Fördergeber
  • AvH - Alexander von Humboldt-Stiftung
Zusammenfassung
Gemeinsame Forschungsvorhaben können über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren mit bis zu 55.000 Euro gefördert werden. Aus den Fördermitteln können gegenseitige Forschungsbesuche von bis zu 3 Monaten jährlich, die Organisation von Tagungen und Workshops, Verbrauchsmittel und Druckkosten, in begrenztem Rahmen wissenschaftliche Hilfskräfte, sowie für das ausländische Institut auch Geräte finanziert werden. Vom bewilligten Förderbetrag können bis zu 15 % als Verwaltungspauschale für das deutsche Partnerinstitut verwendet werden.

Es soll eine nachhaltige Grundlage für eine internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit über einen längeren Zeitraum gelegt werden. In die Zusammenarbeit sollen auch Nachwuchswissenschaftler (Doktoranden und Postdoktoranden) integriert werden, die als potentielle Bewerber für ein Forschungsstipendium der Humboldt-Stiftung in Frage kommen.
Fördervolumen Bis zu 55.000 €
Förderarten
  • Mobilitätsmittel – Incomings
  • Mobilitätsmittel – Outgoings
  • Verbundprojekte
Förderdauer Bis zu 3 Jahre
Fachbereiche
  • Geisteswissenschaften
  • Informatik
  • Lebenswissenschaften
  • Natur- und Ingenieurwissenschaften
  • Sozial- und Verhaltenswissenschaften
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Julia Fischer, julia.fischer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4857
Geistes- und Sozialwissenschaften, Theologie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Björn Goldammer, bjoern.goldammer@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4858
Rechts-, Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften, Forst-, Umwelt- und Geowissenschaften
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Melanie Hähnel-Taguchi, melanie.haehnel-taguchi@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4860
Biologie, Chemie und Pharmazie
Science Support Centre (SSC)
Science Support Centre (SSC) , für promovierte Wissenschaftler*innen
Dr. Frank Krüger, frank.krueger@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-4859
Physik, Mathematik, Informatik und Mikrosystemtechnik
Science Support Centre (SSC)
Beschreibung
Die Alexander von Humboldt-Stiftung fördert im Rahmen des Alumni-Programms langfristige Forschungskooperationen zwischen Wissenschaftlern in Deutschland und im Ausland.  
Die Finanzierung von Institutspartnerschaften ist ein Instrument der Alumni-Förderung, das eine nachhaltige Grundlage für eine internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit über einen längeren Zeitraum hinweg ermöglichen soll. In die Zusammenarbeit sollen auch Nachwuchswissenschaftler (Doktoranden und Postdocs) als potenzielle Antragsteller für ein Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung integriert werden.
Bedingungen
Fördermaßnahmen, Förderbetrag und Förderzeitraum

Im Rahmen einer Institutspartnerschaft werden gefördert:
  • kooperationsbezogenes Hilfspersonal (bis zu 20% des Förderbetrages)
  • gegenseitige Forschungsaufenthalte (Reise- und Aufenthaltskosten) der Antragsteller und ihrer Mitarbeiter an den jeweiligen Partnerinstituten von bis zu drei Monaten jährlich;
  • gemeinsame Fachtagungen, Workshops oder ähnliche Veranstaltungen (bis zu 20% des Förderbetrages zur Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer aus den Partnerinstituten sowie von Kosten für die Organisation und Durchführung der Tagung);
  • wissenschaftliche Geräte (bis zu 20.000 Euro, nur für die ausländischen Partnerinstitute);
  • Publikationen und Verbrauchsmittel;
Das deutsche Partnerinstitut kann darüber hinaus eine Verwaltungspauschale von insgesamt bis zu 15 % aus dem Förderbetrag erhalten.

Förderbetrag und Förderzeitraum:
  • Der maximale Förderbetrag beträgt 55.000 Euro, dabei sind die o. g. anteiligen Einschränkungen zu beachten.
  • Der Förderzeitraum beträgt bis zu 3 Jahre.
Voraussetzungen für die Antragstellung
  • Einer der Antragsteller ist an einem ausländischen Forschungsinstitut in einem Land der derzeit gültigen Länderliste tätig (ausgenommen sind insbesondere Institute in folgenden Ländern: Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Westeuropa und USA) und ist ein Alumnus der Stipendien- oder Preisprogramme der Alexander von Humboldt-Stiftung („Humboldtianer“).
  • Einer der Antragsteller ist an einem Forschungsinstitut in Deutschland tätig.
Förderprogramm URL https://www.humboldt-foundation.de/web/institutspartnerschaften.html
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/1695
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