Fördermaßnahmen, Förderbetrag und Förderzeitraum
Im Rahmen einer Institutspartnerschaft werden gefördert:
- kooperationsbezogenes Hilfspersonal (bis zu 20% des Förderbetrages)
- gegenseitige Forschungsaufenthalte (Reise- und Aufenthaltskosten) der Antragsteller und ihrer Mitarbeiter an den jeweiligen Partnerinstituten von bis zu drei Monaten jährlich;
- gemeinsame Fachtagungen, Workshops oder ähnliche Veranstaltungen (bis zu 20% des Förderbetrages zur Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer aus den Partnerinstituten sowie von Kosten für die Organisation und Durchführung der Tagung);
- wissenschaftliche Geräte (bis zu 20.000 Euro, nur für die ausländischen Partnerinstitute);
- Publikationen und Verbrauchsmittel;
Das deutsche Partnerinstitut kann darüber hinaus eine Verwaltungspauschale von insgesamt bis zu 15 % aus dem Förderbetrag erhalten.
Förderbetrag und Förderzeitraum:
- Der maximale Förderbetrag beträgt 55.000 Euro, dabei sind die o. g. anteiligen Einschränkungen zu beachten.
- Der Förderzeitraum beträgt bis zu 3 Jahre.
Voraussetzungen für die Antragstellung
- Einer der Antragsteller ist an einem ausländischen Forschungsinstitut in einem Land der derzeit gültigen Länderliste tätig (ausgenommen sind insbesondere Institute in folgenden Ländern: Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Westeuropa und USA) und ist ein Alumnus der Stipendien- oder Preisprogramme der Alexander von Humboldt-Stiftung („Humboldtianer“).
- Einer der Antragsteller ist an einem Forschungsinstitut in Deutschland tätig.