Der monatliche Stipendienbetrag beträgt 1.200 Euro, zusätzlich wird ein einmaliger Reisekostenzuschuss gewährt (siehe 1.9). Die Mittel können auch für Ausgaben im Zusammenhang mit notwendigen Verbrauchsmitteln, Forschungsgeräten und Publikationen eingesetzt werden. Die Verwendung dieses Betrages muss nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Zusätzliche Beihilfen für die genannten Zwecke werden nicht gewährt werden.
Mit der Stipendienzusage bekommt der Stipendiat eine Annahmeerklärung zugeschickt, die nach Feststehen der endgültigen Reisedaten elektronisch oder postalisch an die Konstanzer Faculty Mobility Koordination geschickt wird.
Die Gelder werden der Universität Konstanz vom Wissenschaftsministerium zur zentralen Bearbeitung zur Verfügung gestellt, woraufhin die Universität Konstanz die Überweisung an den jeweilige Forscherin/ den jeweiligen Forscher veranlasst. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten erfolgt eine Ratenzahlung. Die Reisekosten werden in der ersten Rate mit überwiesen.
Das Wissenschaftsministerium gewährt eine einmalige Reisekostenpauschale zur Deckung der Kosten für die An- und Rückreise. Diese wird i.H.v. 1.200 Euro für Ontario gewährt.
Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Haftpflicht- und Unfallversicherung können vom Wissenschaftsministerium nicht übernommen werden. Bei bestimmten Versicherungen (insbesondere Kranken- und Haftpflichtversicherung) sind ununterbrochene Versicherungszeiten von besonderer Bedeutung. Vor, während und nach dem Förderzeitraum sollten keine Zeiten ohne Versicherungsschutz entstehen.