Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Deutschland, insbesondere ist die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) erwünscht. Ferner sind wissenschaftliche Einrichtungen (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) antragsberechtigt. Einrichtungen, die jeweils vom Bund oder den Ländern oder von diesen gemeinsam grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.
Die Laufzeit der Verbundprojekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten.