Antragsberechtigte Adressaten
Anträge können von promovierten Ärztinnen und Ärzten oder in der medizinischen Forschung tätigen Lebenswissenschaftlern gestellt werden.
Erste Originalpublikationen als Erstautor sind Voraussetzung.
Die Einwerbung von intramuralen Fördermitteln oder kleineren externen Teilprojektförderungen (z. B. als Mitantragsteller) sind kein Hinderungsgrund für die Antragstellung. Gleiches gilt für personenbezogene Stipendien, die ohne Sachmittel vergeben wurden.
Wissenschaftler, die schon als Projektleiter Projektförderungen in begutachteten Verfahren von der Else Kröner-Fresenius-Stiftung, DFG, BMBF, Krebshilfe, EU u. ä. eingeworben haben, sind allerdings in diesem Verfahren nicht mehr antragsberechtigt.
Beantragbare Mittel
Es können sowohl Personal- als auch Sachmittel beantragt werden, die für die Umsetzung des geplanten Projekts notwendig und wissenschaftlich wohl begründet sind.
Die eigene Stelle kann grundsätzlich nicht beantragt werden.
In seltenen Einzelfällen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden, wenn
- es sich z.B. um eine Ärztin oder einen Arzt mit längerfristigem klinischen Anstellungsverhältnis handelt, die oder der eine Freistellung aus der Krankenversorgung beantragt.
- oder eine verbindliche Zusage für eine Anstellung in der betreffenden Klinik oder dem Institut nach Ablauf des Projekts vorliegt.
Antragstellung In einem einstufigen Verfahren erwarten wir die Einreichung von formal und inhaltlich vollständigen, den „Hinweisen für Antragsteller“ (
www.ekfs.de/de/antragstellung.html) entsprechenden Anträgen in elektronischer Form an
kontakt@ekfs.de.
Ein begleitendes Schreiben des zuständigen Klinik- oder Institutsdirektors ist ein entscheidender Bestandteil der Bewerbung (siehe auch Teil C der Hinweise für die Erstantragstellung). Darin sollen die folgenden Fragen beantwortet werden:
- Zeichnet sich bei dem Kandidaten eine erfolgreiche akademische Karriere als clinician scientist oder Naturwissenschaftler in der medizinischen Forschung ab?
- Wie sieht die mittelfristige Entwicklungsperspektive des Kandidaten in der betreffenden Klinik oder dem Institut aus?
- Welche Bedeutung hat das vorgeschlagene Projekt im Kontext der Forschung des Instituts bzw. der Klinik?
- Welche Bedeutung hat das Projekt für die wissenschaftliche und berufliche Entwicklung des Kandidaten?
- Mit wieviel Prozent seiner Arbeitszeit wird der Antragsteller für die Durchführung des Projekts von der Krankenversorgung bzw. von Institutsaufgaben freigestellt?
- Können 1/3 der Gesamtausgaben des Projekts in Form von Personal- und Sachmitteln aus der institutionellen Förderung zur Verfügung gestellt werden?