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Programmname Promotionsstipendium
Karrierestatus
  • Doktorand/in
Fristen
Jederzeit
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • EKD - Evangelische Kirche in Deutschland
Zusammenfassung
Das Stipendium wird in der Regel auf Antrag einer (nichtdeutschen) Partnerkirche der EKD gewährt. Sie benennt die Stipendiatinnen/ Stipendiaten, befürwortet ihr Promotionsprogramm und stellt Einvernehmen mit der EKD her. Aus besonderen Gründen können Promotionsstipendien Theologinnen und Theologen aus den mit der EKD ökumenisch verbundenen Kirchen



  • monatl. Grundstipendium von 1.200 € (entsprechend den aktuellen Sätzen des Auswärtigen Amtes) plus ggf. Zulagen für Ehepartner, Kinder
  • Kosten für ausreichende Kranken, Unfall- und Haftpflichtversicherung der Stipendiaten und deren Angehörigen/Familien
  • bei nachgewiesenem Bedarf Übernahme der Kosten für deutschen Sprachkurs/Auffrischungskurs im 1. Stipendienjahr
  • Mietkostenzuschuss (bei außerordentlich hoher Kostenbelastung)
  • Zuschüsse für Forschungsreisen und -aufenthalte im In- und Ausland
  • Druckkostenzuschuss für Pflichtexemplare der Dissertation
  • Kosten für Einreise nach Deutschland und Rückkehr in das Herkunftsland gemäß dem Satz des Auswärtigen Amtes
  • im Bedarfsfall weitere pauschalisierte Beihilfen gemäß den Richtlinien des Auswärtigen Amtes
  • Fördervolumen 1.200 € monatlich + Zuschläge
    Förderarten
    • Mobilitätsmittel – Incomings
    • Promotionsförderung
    • Stipendien
    Förderdauer bis zu 4 Jahre
    Fachbereiche
    • Geisteswissenschaften
    Kontakt
    Graduate Centre (GraCe) , für Promovierende
    Minkus Teske, minkus.teske@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-6813
    Graduate Centre (GraCe)
    Beschreibung
    Zur Vertiefung der Kirchengemeinschaft und der ökumenischen Verbundenheit gewährt die Evangelische Kirche in Deutschland Theologinnen und Theologen aus den mit der EKD vertraglich verbundenen Kirchen in Einzelfällen Promotionsstipendien.
    Bedingungen
    Das Promotionsstipendium der EKD wird zeitlich befristet zunächst für ein Jahr, bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen für insgesamt höchstens vier Jahre gewährt.

    1. Für das erste Jahr gilt:
    • Die Voraussetzungen zur Zulassung zu einem Promotionsstudiengang an einer evangelisch-theologischen Fakultät in Deutschland müssen erfüllt sein (Studienleistungen und -nachweise, etc.)
    • Die Stipendiaten sind verpflichtet, einen Nachweis über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse zu erbringen.
    • Ein Exposé der Arbeit muss der EKD möglichst innerhalb der ersten sechs Monate des Aufenthaltes vorgelegt werden.
    • Eine Familienförderung erfolgt während des ersten Jahres in der Regel nicht. Bei Alleinerziehenden erfolgt eine gesonderte Prüfung, ob eine Förderung für ein Kind oder für mehrere Kinder erfolgen kann.
    2. Zweites und drittes Stipendienjahr
    • Liegen die unter 1. genannten Voraussetzungen vor, kann das Promotionsstipendium für weitere  zwei Jahre verlängert werden. Hierfür ist auch eine befürwortende Stellungnahme der entsendenden Kirche notwendig.
    • In diesem Bewilligungszeitraum sind die Stipendiaten verpflichtet, der EKD halbjährlich über die Entwicklung der Promotionsarbeit zu berichten. Eine Einschätzung des Doktorvaters/ der Doktormutter über den zu prognostizierenden Fortgang der Promotionsarbeit ist diesem Bericht  beizulegen.
     3. Viertes Stipendienjahr
    • Auf Antrag der Stipendiaten und nach Rücksprache mit den wissenschaftlichen Betreuenden und der entsendenden Kirche kann das Stipendium um ein viertes, abschließendes Jahr verlängert werden. Das vierte Jahr ist grundsätzlich für die Fertigstellung  der Arbeit und für das Rigorosum vorgesehen.
    Allgemeines
    • Eine regelmäßige Berufstätigkeit der Stipendiaten ist nicht gestattet. Einkünfte aus befristeter Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft bleiben anrechnungsfrei.
    • Einkünfte des Ehepartners aus regelmäßiger Berufstätigkeit bleiben bis zur Höhe des Satzes für geringfügige Beschäftigungen anrechnungsfrei.
    • Ausnahmen können insbesondere dann zugelassen werden, wenn die Anrechnung auf Grund des Familienstandes eine besondere Härte bedeuten würde.
    Förderprogramm URL https://www.ekd.de/Stipendienprogramm-EKD-15564.htm
    Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/1616
    Jederzeit