MOST (Taiwan) fördert den Aufenthalt an universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Taiwan. Als Gastgeber kommen alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Taiwan in Frage, die eine Projektförderung durch das Ministry of Science and Technology (MOST), Taiwan erhalten haben. Bewerber wählen ihr eigenständiges Forschungsvorhaben und ihre Gastgeber in Taiwan selbst. Einzelheiten zum Forschungsvorhaben inklusive Angaben zur geplanten Stipendienlaufzeit müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden. Der Kontakt zum ausländischen Gastinstitut und dem dort arbeitenden Gastgeber sollte vom Bewerber selbst hergestellt werden.
Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt anhand unabhängiger Fachgutachten, die von der Humboldt-Stiftung eingeholt werden. Die Vorauswahl in Deutschland, die durch das Ministry of Science and Technology (MOST), Taiwan bestätigt werden muss, trifft ein mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fachrichtungen besetztes Auswahlgremium, welches dreimal jährlich zusammentritt.
Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen der von der Humboldt-Stiftung angebotenen Forschungsstipendien für deutsche Nachwuchswissenschaftler wird nicht auf den Zeitraum der sogenannten „Zwölf-Jahres-Regel“ des Hochschulrahmengesetzes angerechnet.
Stipendienleistungen:
Die Stipendienleistung besteht aus einem monatlichen Betrag in Höhe von NTD 85.000. Nach Beendigung des Stipendiums stehen den von der Alexander von Humboldt-Stiftung ausgewählten und nach Deutschland zurückgekehrten MOST (Taiwan)-Forschungsstipendiatinnen und -Forschungsstipendiaten die Alumnifördermöglichkeiten der Humboldt-Stiftung für deutsche Stipendiaten offen.
Zusätzliche Leistungen der Alexander von Humboldt-Stiftung:
- Familienleistungen für Ehepartner und Kinder können zusätzlich gewährt werden, z.B.rn
- Übernahme der An- und Rückreisekosten in angemessenem Umfang ggf. für Ehepartner und Kinder;
- Unterstützung für Erziehungsleistungen für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die von Kindern unter 12 Jahren ins Ausland begleitet werden. Die Unterstützung kann als Erstattung für Kinderbetreuungskosten beantragt werden.
- Wiedereingliederungsbeihilfe für Vorstellungsgespräche oder Teilnahme an wichtigen karrierefördernden Tagungen in Deutschland.
- Ein Rückkehrstipendium kann im Anschluss an den Forschungsaufenthalt im Ausland für eine Dauer von maximal zwölf Monaten gewährt werden. Es ermöglicht die Fortsetzung der Kooperation mit der Gastgeberin / dem Gastgeber bei gleichzeitiger Anbindung an eine Forschungseinrichtung in Deutschland.
- Alumniförderung nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsaufenthalts und Rückkehr nach Deutschland, insbesondere finanzielle Unterstützung von Konferenzteilnahmen und kurzzeitigen Besuchen von bzw. bei Mitgliedern des Humboldt-Netzwerks im Ausland.