Die Validierung bildet im Prozess des Wissens- und Erkenntnistransfers die Brücke zwischen der Findung und der Verwertung bzw. Anwendung. Ziel der Validierungsphase ist es, das Innovationspotenzial der identifizierten Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie sukzessive mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen sowie die Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft sind dabei zu berücksichtigen.
Die Fördermaßnahme VIP+ zielt ausschließlich auf die Validierungsphase. Sie adressiert alle wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche. Zugleich ist sie offen für unterschiedliche Wege der anschließenden Verwertung bzw. Anwendung.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen und sich in der Validierungsphase (siehe Nummer 1.1) befinden. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, deren Ergebnisse zu signifikanten Innovationen (Innovationshöhe) führen können und die ein hohes wirtschaftliches oder gesellschaftliches Innovationspotenzial aufweisen.
Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:
- Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit,
- Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, Durchführung von Testreihen oder Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz,
- anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Anwendung oder zur Anpassung an neue Anwendungsbereiche,
- bewertende Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials sowie
- Schutzrechtanalyse und -sicherung.
Mit Abschluss der Validierungstätigkeiten sollen alle für die anschließende Verwertungs- bzw. Anwendungsphase erforderlichen Nachweise erbracht sein. Zur Sicherung des Validierungserfolgs muss jedes Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorlegen und umsetzen.