Durch Stipendien sollen nur Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert werden, die einer Unterstützung tatsächlich bedürfen. Die Bedürftigkeit soll durch eine ausführliche Empfehlung glaubhaft gemacht werden. Die Möglichkeit der Unterstützung ausländischer Studierender ist hierbei eingeschlossen.
Vor einem ausführlichen Förderantrag ist eine gekürzte Voranfrage bei der Stiftung einzureichen. Fördervoranfragen können jederzeit eingereicht werden. Hinweise zu diesem Kurzantrag können der Stiftungshomepage entnommen werden. Erst nach erfolgter Vorprüfung und Aufforderung seitens der Stiftung, kann der vollständige Förderantrag eingereicht werden. Anträge auf Stipendienförderung können ausschließlich mit Befürwortung von Hochschulprofessoren/innen gestellt werden, die die jeweiligen Dissertationsarbeit betreuen. Die Antragstellung erfolgt per E-Mail oder per Post an die Johannes Hübner Stiftung. Stichtage für Förderanträge, die zur darauffolgenden Beiratssitzung in der Regel einfließen, ersehen Sie bitte auf der Homepage der Johannes Hübner Stiftung.