In einer ersten Stufe können ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Fachhochschulen, Universitäten und anderen deutschen Forschungseinrichtungen einen Antrag auf Einrichtung einer Projektakademie stellen. Wird diese eingerichtet, so können sich Professorinnen und Professoren von Fachhochschulen, deren erster Ruf auf eine Professur noch nicht länger als sechs Jahre zurückliegt, um die Teilnahme an der Akademie bewerben. Werden sie in die Projektakademie aufgenommen, können sie bei der DFG Mittel für Vertretung beantragen. Dies soll ihnen ermöglichen, ihre Lehrverpflichtungen zu reduzieren, um sich der Teilnahme an der Akademie sowie der Ausarbeitung und Durchführung eines ersten drittmittelgeförderten Projektes widmen zu können.
Weitere Details finden Sie im Merkblatt der DFG:
http://www.dfg.de/formulare/51_11/51_11_de.pdf Durch die Projektakademien wird die Möglichkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Fachhochschulen, jederzeit nach den allgemeinen Regeln einen Antrag auf Projektförderung an die DFG zu richten, nicht eingeschränkt.