Nach ihrer Satzung verwirklicht die Barbara-Wengeler-Stiftung den Stiftungszweck, nämlich “den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie einerseits und den Neurowissenschaften und/oder der Kognitionswissenschaft und/oder der Künstlichen Intelligenz andererseits fördern, auch durch die finanzielle Förderung von Auslandsaufenthalten."
Bedingungen
ein zügig durchgeführtes Studium
Höchstalter von 30 Jahren, in begründeten Fällen von 33 Jahren am Ende der Förderung