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Programmname Promotionsstipendium
Karrierestatus
  • Doktorand/in
Veröffentlichung 02.07.2014
Fristen
15.05.2025 (jährlich)
05.01.2026 (jährlich)
Geltungsbereich National
Fördergeber
  • Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Zusammenfassung

Bereits im Jahre 1980 haben Mitgliedsunternehmen des Stifterverbandes den Arbeitskreis eingerichtet, der sich zu gleichen Teilen aus Hochschullehrern und Unternehmensjuristen zusammensetzt. Er ermöglicht den Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis: Jährlich trifft sich der Arbeitskreis zum fachlichen Gespräch, um den Stipendiaten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeiten einem fachkundigen Publikum vorzustellen.
Zweimal jährlich tagt der Förderausschuss, der über Promotionsstipendien, Druckkostenzuschüsse für wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Sach- und Reisekostenzuschüsse entscheidet.

Fördervolumen 1.400 € monatlich + Zuschläge
Förderarten
  • Promotionsförderung
  • Stipendien
Förderdauer zunächst maximal 12 Monate
Fachbereiche
  • Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Kontakt
Graduate Centre (GraCe) , für Promovierende
Minkus Teske, minkus.teske@zv.uni-freiburg.de, Tel.: +49 (0)761 203-6813
Graduate Centre (GraCe)
Beschreibung
Der Arbeitskreis Wirtschaft und Recht fördert qualifizierte junge Juristen auf dem Gebiet des Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Arbeitsrechts.
Bedingungen
  • Der Stipendiengrundbetrag wird auf monatlich € 1.400,- festgelegt. Hinzu kommteine monatliche Forschungskostenpauschale in Höhe von € 100. Dieser monatliche Betrag erhöht sich um € 155,-, wenn der Stipendiat verheiratet ist und die Netto-Einkünfte des Ehegatten monatlich € 410,- nicht übersteigen. Er erhöht sich weiterhinm € 75,- für jedes Kind des Stipendiaten. Die Förderungen beginnen üblicherweise zum 1. Februar und zum 1. Juli eines jeden Jahres.
  • Eine Förderung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der/die Bewerber/in nicht mindestens 10,00 Punkte in einem Staatsexamen erreicht hat.
  • Die Gewährung dieses Promotionsstipendiums setzt die völlige Freistellung von sonstigen beruflichen Pflichten voraus mit Ausnahme folgender Beschäftigungsmöglichkeiten: Die finanzielle Förderung ist vereinbar mit einer Nebentätigkeit entweder
             - im Umfang von maximal einem Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit  im Fall einer Tätigkeit im Bereich Forschung und Lehre an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, oder
            - im Umfang von maximal einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Fall jeder anderen Erwerbstätigkeit (z.B. in Unternehmen, Hochschulverwaltungen, nicht-wissenschaftlichen Einrichtungen
  • der Stipendiat darf keine berufliche Tätigkeit vor Ablauf des Stipendiums und vor Fertigstellung seiner schriftlichen Arbeit aufnehmen. Scheitert die Arbeit in einem solchen Falle oder aus einem anderen Grunde, den der Stipendiat zu vertreten hat,behält sich der Stifterverband die Rückforderung des Stipendiums vor.
  • Der Stipendiat darf vor Ablauf des Stipendiums und vor Fertigstellung seiner schriftlichen Arbeit nicht in den Juristischen Vorbereitungsdienst eintreten. Scheitert die Arbeit in einem solchen Fall oder aus einem anderen Grund, den der Stipendiat zu
    vertreten hat, behält sich der Stifterverband die Rückforderung des Stipendiums vor. Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst entfällt der Anspruch auf die verbleibende Förderung. Der Stipendiat ist vor Ablauf des Stipendiums und vor Fertigstellung seiner schriftlichen Arbeit verpflichtet, den Eintritt in den Vorbereitungsdienst dem Stifterverband sofort mitzuteilen.
  • Es erfolgt grundsätzlich keine Förderung solcher Personen, wenn diese bereits einer hauptberuflichen Beschäftigung nachgehen. Insbesondere gilt dies für die Aufnahme einer Tätigkeit als Rechtsanwalt
Förderprogramm URL https://www.stifterverband.org/arbeitskreis-wirtschaft-und-recht
Kurzlink https://intranet.uni-freiburg.de/ffp/1330
Frist: 15.05.2025 (jährlich)
Frist: 05.01.2026 (jährlich)