Die Unterstützung von Doktoranden und Doktorandinnen durch Verleihung von Promotionsstipendien ist ein Hauptanliegen der Stiftung. Diese Stipendien dienen der Förderung besonders qualifizierter Promovierender, die ein anspruchsvolles Dissertationsvorhaben bearbeiten oder bearbeiten wollen, das einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag im oben genannten Bereich erwarten lässt.
Nach ihrer Satzung verwirklicht die Barbara-Wengeler-Stiftung den Stiftungszweck, nämlich “den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Forschung auf den Gebieten der Vernetzung und des Austauschs zwischen Philosophie und den Neurowissenschaften und/oder der Kognitionswissenschaft und/oder der Künstlichen Intelligenz andererseits zu fördern”, insbesondere durch die Unterstützung von Doktoranden.
Bedingungen
ein zügig durchgeführtes Studium der Philosophie, Neurowissenschaft oder Kognitionswissenschaft
Höchstalter von 30 Jahren, in begründeten Fällen von 33 Jahren, am Ende der Förderung
ein weit überdurchschnittlicher Studienabschluss, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt
ein wissenschaftlich anspruchsvolles Dissertationsprojekt, das innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden kann
die Zulassung zur Promotion an einer deutschen Universität
Einreichung der Dissertation an einer deutschen Universität
Bei anderweitiger finanzieller Absicherung der Promotion (z. B. Arbeitsverhältnis oder Promotionsstipendium einer anderen Institution) ist eine Förderung durch die Barbara-Wengeler-Stiftung nicht möglich.