Unterstützt werden junge Menschen, die mit schwierigen Startbedingungen zu kämpfen haben bzw. ohne finanzielle Hilfe ihren Bildungsweg unterbrechen oder abbrechen müssten.
Die Stiftung vergibt in besonderen Fällen Stipendien an begabte Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere im Rahmen einer Promotion für maximal sechs Semester, soweit deren finanzielle Mittel eine entsprechende Ausbildung nicht zulassen. Hierbei werden 50 % der Mittel grundsätzlich als unverzinsliches Darlehen gewährt.
Bedingungen
Voraussetzung für die Erteilung eines Stipendiums ist stets die Förderungswürdigkeit und die finanzielle Bedürftigkeit der Stipendiat/innen. Förderungswürdigkeit setzt ein unter dem Blickwinkel einer Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes zielstrebig betriebenes Studium mit guten Leistungen voraus, d. h. Bildungswille und Leistungsfähigkeit lassen das Erreichen des angestrebten Studienzieles aussichtsreich erscheinen. Finanzielle Bedürftigkeit setzt voraus, dass die Mittel zum Studium von den Antragsteller/innen bzw. den Unterhaltsverpflichteten nicht aufgebracht werden können und Unterstützungen durch gesetzliche Fördermaßnahmen nicht erreichbar sind.