Aktuell wird primär der Raum Berlin/Brandenburg gefördert!
Geltungsbereich
National
Fördergeber
Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig Stiftung
Zusammenfassung
Vorrangig sind in Anspruch zu nehmen: eigenes Vermögen, eigenes Einkommen, Unterhaltsansprüche gegen die Eltern, oder andere Personen, staatliche Leistungen nach dem BAFöG, staatliches Kindergeld, staatliches Wohngeld etc. Soweit die Einkünfte daraus den Bedarf nicht decken, vergibt die Stiftung Stipendien, so lange Fördermittel vorhanden sind. Ziel der Stiftung ist es, den geförderten jungen Menschen durch Aufstockung der finanziellen Ressourcen den Bedarf deckende Einnahmen zu verschaffen.
Die Ferdinand und Charlotte Schimmelpfennig-Stiftung fördert junge Menschen in der Ausbildung als Schüler, Student, Promovierende bis zum Alter von 30 Jahren durch die Vergabe von Stipendien.
Bedingungen
Bewerber/innenrn
dürfen nicht älter als 30 Jahre alt sein,
können den finanziellen Bedarf aus eigenen Mitteln nicht decken,