Grundsätzlich gefördert werden den Forschungsstand im rechtswissenschaftlichen Bereich voranbringende Dissertationen und Habilschriften. Sammelbände, Tagungsberichte u. ä. werden nicht gefördert; Festschriften im Ausnahmefall.
Die Stiftung vergibt Druckkostenzuschüsse für Disserationen und Habilitationen. Aufgrund einer Satzungsneufassung ist seit dem 01.01.2013 die Förderung auf Druckkostenzuschüsse im Bereich der rechtswissenschaftlichen Arbeiten beschränkt.
Bedingungen
Aufgrund der Vielzahl der Anträge kommt eine Förderung von Arbeiten, die nicht „summa cum laude“ (oder Äquivalent) bewertet worden sind, nur im Ausnahmefall in Betracht. Eine Förderung durch die Buch-Stiftung setzt voraus, dass die Summe aller in Anspruch genommenen Förderungen und eines angemessenen Eigenanteils den vom Autor an den Verlag zu zahlenden Druckkostenzuschuss nicht übersteigt.