Die Studienstiftung des deutschen Volkes vergibt staatliche Fördermittel an besonders begabte Studierende aller Fachrichtungen (außer medizinische Fächer). Die Einzelheiten der Förderung sind in den Richtlinien des BMBF geregelt.
Fördervolumen
1.550 € monatlich + ggf. Zuschläge
Förderarten
Promotionsförderung
Stipendien
Förderdauer
3 Jahre Regelförderung + max. 6 Monate Verlängerung
Die Studienstiftung des deutschen Volkes unterstützt exzellente und gesellschaftlich engagierte Doktorandinnen und Doktoranden deutscher Hochschulen durch ideelle und finanzielle Förderung und verschiedene Stipendienprogramme.
Bedingungen
Voraussetzungenrn
Durchführung des Promotionsverfahrens an einer deutschen Hochschule; in diesem Fall spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. In begründeten Fällen können auch Auslandspromotionen gefördert werden (für deutsche Staatsangehörige oder Personen, die die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben)
Der Studienabschluss sollte in der Regel nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Antritt der Förderung spätestens 6 Monate nach der Zusage
Eine rein ideelle Promotionsförderung ist nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die bereits im Studium von der Studienstiftung oder im Max Weber-Programm Bayern gefördert wurden.
Die Förderung berufsbegleitender Promotionen ist nicht möglich.
ein wissenschaftlich außergewöhnlich anspruchsvolles und innovatives Dissertationsprojekt, das innerhalb einer Förderdauer von drei Jahren abschließbar ist
eine zielführende und dem Projekt sowie der Doktorandin oder dem Doktoranden angemessene Betreuung
ein engagiertes und weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium
intensiv verfolgte außerfachliche Interessen und gesellschaftliches Engagement.