Anträge können von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Antragstellerin) des Landes Baden-Württemberg gestellt werden. Es sind die für SI-BW vorhandenen Formulare zu verwenden.
- Herausragende fachliche Qualifikation
- Innovatives Arbeitsprogramm
- Der Ruf muss auf eine W 3-Professur (an Universitäten mit Leitungsfunktion) ergangen sein.
- Die Gewinnung/Erhaltung von Wissenschaftlern/innen innerhalb von Baden-Württemberg kann nicht gefördert werden.