Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur - Projektförderung
Karrierestatus
Professor/in
Postdoktorand/in
Fristen
30.06.2025
(jährlich)
31.07.2025
(jährlich)
31.08.2025
(jährlich)
Bemerkung
Zur Fristwahrung beim Einreichen von Projektanträgen ist der Posteingang bei der Bundesstiftung maßgebend.
Geltungsbereich
International
Fördergeber
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Zusammenfassung
Die Stiftung Aufarbeitung gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen zur Projektförderung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit.
Gefördert werden Vorhaben, die sich mit den Ursachen, der Geschichte und den Folgen der Diktatur in der SBZ und der DDR auseinandersetzen, an die Opfer dieser Diktaturen erinnern, den antitotalitären Konsens stärken und den Prozess der inneren Einheit befördern. Die Stiftung Aufarbeitung gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen zur Projektförderung.
Bedingungen
Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung und den inhaltlichen Prioritäten, die durch die Gremien im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Stiftung benannt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Fördergrundsätze der Projektförderung sowie Hinweise und Vordrucke für die Antragstellung aber auch Informationen über die aktuellen Programme und Fristen können bei der Geschäftsstelle der Stiftung angefordert oder von unserer Webseite heruntergeladen bzw. eingesehen werden.