Den Organisatoren werden Mittel zur Finanzierung von Reise- und/oder Unterbringungskosten für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Akademia, die zu einem Vortrag eingeladen werden, zur Verfügung gestellt. Die Organisatoren der Tagung stellen hierzu beim Fonds einen formlosen Antrag.
- In Ausnahmefällen können auch an den Organisator von Tagungen in Deutschland Reisekostenzuschüsse für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gewährt werden, wenn diese ihre Forschungsergebnisse auf der Tagung vorstellen (nach Möglichkeit eigener Vortrag).
- In Ausnahmefällen können auch an den Organisator von internationalen Tagungen im Ausland Reisekostenzuschüsse für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland gewährt werden, wenn diese zu der Tagung im Ausland für einen Vortrag eingeladen wurden.
- Die Förderung ist zweckgebunden zur Finanzierung nicht gedeckter Reise- und Aufenthaltskosten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Kosten sind durch Originalbelege nachzuweisen.
- tagungen-fonds@vci.de) einzureichen.