Vorschlagberechtigt sind ehemalige Dozentenstipendiatinnen und Dozentenstipendiaten, Mitglieder des Fonds-Kuratoriums sowie die Sprecher der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Besonders herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern verleiht der Fonds den „Dozentenpreis“. Dieser kann nicht beantragt werden – man muss dafür vorgeschlagen werden.